Muss der Vermieter einen alten Dielenfußboden im Altbau reparieren?Wenn der Dielenboden knarrt und die Dielen nachgeben und schwingen
Manch ein Dielenfußboden sieht nicht mehr schön aus. Oder die Dielen knarren und beim Auftreten entstehen Schwingungen. Hat man dann als Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter den Dielenfußboden erneuert?
In einer Altbauwohnung findet sich in der Regel ein Dielenfußboden. Dabei handelt es sich um einen Holzfußboden aus breiten und oft raumlangen Vollholz-Brettern. Viele Wohnungssuchende mieten sich gerade wegen eines solchen Dielenbodens eine Altbauwohnung an. Jedoch ist nicht jeder Dielenboden von bester Qualität. So können sich die Dielen aufgrund der Austrocknung der Bretter zusammenziehen, so dass sich Spalten bilden. Dies kann sogar dazu führen, dass beim Auftritt Schwingungen entstehen. Muss der Vermieter in einem solchen Fall den Dielenfußboden erneuern?
Muss der Vermieter einen alten Dielenfußboden im Altbau reparieren?
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2007 dürfe ein Wohnungsmieter nicht erwarten, dass der Dielenfußboden in einem Altbau von neuster Qualität ist. Es sei ein allgemein zu beobachtendes Phänomen, dass Dielenbretter sich durch eine Austrocknung des Holzes zusammenziehen und dadurch zwischen den einzelnen Brettern Spalten entstehen können. Diese Spalten stellen grundsätzlich in einem Altbau keinen Mangel dar. Spalten zwischen den Dielen müssen vom Mieter aber nur solange hingenommen werden, wie dadurch nicht der Verbund der Bretter beeinträchtigt werde. Sei der Verbund der Dielenbretter durch die Spaltenbildung nicht mehr gewährleistet und komme es somit beim Auftreten zum Absenken der Bretter, bestehe gegen den Vermieter ein Anspruch auf Erneuerung der Dielenbretter (Landgericht Berlin, Urteil vom 19.03.2007, Az. 67 S 345/06).
Ein Anspruch auf Instandsetzung des Dielenfußbodens besteht auch dann, wenn dies zwischen den Parteien im Mietvertrag so vereinbart wurde (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 24.02.2015, Az. 67 S 355/14).
Siehe auch aktuell zum Mietrecht:
Keine Betriebskostennachzahlung ohne Belegeinsicht: Einblick in ein wegweisendes OLG Düsseldorf Urteil (Ein Text von buero.malkus Rechtsanwaltskanzlei, bei recht-aktuell.de)
- Kündigung wegen Zahlungsverzug – Kann man eine Kündigung abwenden? (Ein Text der Rechtsanwaltskanzlei Posikow Kehren Rechtsanwälte PartmbB, bei recht-aktuell.de)