Toilettenverstopfung: Muss der Mieter die Beseitigung der Verstopfung bezahlen?
Wenn der Klempner oder der Notdienst kommen muss, um eine Toilettenverstopfung zu beseitigen, dann stellt sich die Frage, wer diese Kosten zu tragen hat - der Mieter oder der Vermieter?
Ist eine Toilette verstopft, versteht sich von selbst, dass die Verstopfung so schnell wie möglich beseitigt werden muss. Teilweise ist dazu aber die Beauftragung eines Klempners erforderlich. Doch wer hat die dadurch entstandenen Kosten zu tragen? Muss der Mieter die durch die Beseitigung der Toilettenverstopfung entstandenen Kosten tragen oder der Vermieter?
Muss der Mieter die Beseitigung einer Toilettenverstopfung bezahlen?
Der Mieter muss auf jeden Fall dann die Kosten der Beseitigung einer Toilettenverstopfung tragen, wenn er die Verstopfung selbst verursacht hat. Denn darin liegt eine Verletzung von mietvertraglichen Pflichten. Aufgrund des Mietvertrags ist der Mieter zum sorgfältigen Umgang mit der Mietsache und insbesondere zur Verhinderung von Verstopfungen der Abwasserrohre verpflichtet (vgl. Amtsgericht Bergheim, Urteil vom 16.01.2008, Az. 28 C 219/07).
Liegt die Ursache der Verstopfung aber in dem normalen Mietgebrauch, ist der Vermieter für die Beseitigung zuständig (vgl. Amtsgericht Saarburg, Urteil vom 19.11.2008, Az. 5 C 454/08). Denn solche Arbeiten unterfallen der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Vermieters. Dieser muss grundsätzlich für die Reparaturkosten aufkommen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.
Kann sich der Vermieter auf die Kleinreparaturklausel berufen?
Auf die Kleinreparaturklausel kann sich der Vermieter nicht berufen, da die Beseitigung einer Toilettenverstopfung regelmäßig nicht als Kleinreparatur zu werten ist.