Was ist ab 18 Jahren alles erlaubt?
Viele Jugendliche sehnen sich den 18. Geburtstag herbei, wird man dadurch doch in Deutschland gemäß § 2 BGB volljährig und somit rechtlich erwachsen. Endlich sind viele Dinge erlaubt, die vorher verboten oder nur mit Zustimmung der Eltern möglich waren. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die Dinge, die mit 18 Jahren erlaubt sind.
Was ist mit 18 Jahren alles erlaubt?
Alkohol
Mit 18 Jahren ist es unbeschränkt möglich, Alkohol – auch hochprozentigen – zu kaufen.
Arbeitszeit
Die Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitszeit nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz fallen mit der Volljährigkeit weg. Ab 18 Jahren kann daher zum Beispiel mehr als 40 Stunden in der Woche und mehr als acht Stunden am Tag gearbeitet werden.
Ehe
Mit Erreichen der Volljährigkeit wird der Jugendliche ehemündig und kann somit eine Ehe schließen (§ 1303 BGB).
Führerschein
Die Erlaubnis allein einen Pkw zu führen, ist ebenfalls an die Volljährigkeit geknüpft. Jedoch ist es bereits mit 17 Jahren möglich mit einer Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, einen Pkw zu fahren (§ 48a der Fahrerlaubnisverordnung).
Geld
Mit 18 Jahren ist es möglich, selbstständig ein Girokonto (mitsamt eines Dispokredites) zu führen oder eine Kreditkarte zu beantragen.
Geschäftsfähigkeit
Die Geschäftsfähigkeit knüpft ebenfalls an die Volljährigkeit. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist es daher möglich, selbstständig Verträge abzuschließen, wie etwa einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag über eine Wohnung.
Jugendschutz
Mit 18 Jahren gilt nicht mehr das Jugendschutzgesetz. Das Konsumieren von altersbeschränkten Zeitschriften, Filmen oder PC-/Konsolen-Spielen oder das Besuchen von Clubs oder Bars ist daher unbeschränkt möglich.
Schule
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres können Entschuldigungen und Zeugnisse selbst unterschrieben werden.
Wahlrecht
Mit 18 Jahren erhält man das passive und aktive Wahlrecht und kann damit bei einer Bundes- oder Landtagswahl als Kandidat antreten oder bei der Wahl seine Stimme bzw. Stimmen abgeben. Lediglich im Bundesland Hessen ist die Wählbarkeit an die Vollendung des 21. Lebensjahrs geknüpft.