Gesetzesänderung29.05.2015

Ab wann gilt die Mietpreisbremse und welche Bundesländer und Städte wollen die Mietpreisbremse einführen?

Das neue Gesetz zur Mietpreisbremse ist vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Doch ab wann gilt die Mietpreisbremse? Und wo gilt die Mietpreisbremse?

Wann tritt die Mietpreisbremse genau in Kraft?

Das neue Gesetz zur Mietpreisbremse tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Aber Vorsicht. Das bedeutet nicht, dass die neue Mietpreisbremse ab dem 1. Juni 2015 überall gilt! Und wenn die Mietpreisbremse in Kraft ist, dann gibt es auch einige Umgehungsmöglichkeiten (vgl. Tricks: Wie man als Vermieter die Mietpreisbremse umgehen kann).

Bundesländer müssen Verordnung für Mietpreisbremse erlassen und Gebiete festlegen

Ab dem 1.6.2015 haben die Bundesländer die Möglichkeit, per Verordnung die Mietpreisbremse einzurichten. Dazu müssen die jeweiligen Landesregierungen die Gebiete festlegen, in denen sie einen „angespannten Wohnungsmarkt“ sehen und in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Ausschlaggebend für einen „angespannten Wohnungsmarkt“ sind vier Indikatoren:

  • Bevölkerungswachstum
  • Leerstandsquote
  • Mietentwicklung
  • Mietbelastung

Manche Bundesländer sammeln derzeit noch Daten über ihren Wohnungsmarkt, um Regionen mit besonders starken Preisanstiegen zu identifizieren.

Wann können die Bundesländer die Mietpreisbremse erlassen?

Bereits am 1. Juni 2015 können die Verordnungen erlassen werden. Die Mietpreisbremse gilt dann sofort. Die Gültigkeitsdauer ist zunächst auf fünf Jahre festgelegt.

Mietpreisbremse in Berlin

Das Bundesland Berlin möchte die Mietpreisbremse direkt am 1. Juni 2015 einführen. Es ist derzeit damit das einzige Bundesland, in welchem die Mietpreisbremse ab dem 1. Juni gelten wird.

Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen startet die Mietpreisbremse voraussichtlich ab 1. Juli 2015. Dort hatten die Gemeinden Köln und Düsseldorf Interesse an einer Einführung bei der Landesregierung angemeldet. Zurzeit werden Gutachten für einzelne Wohnlagen erstellt.

Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz plant die Einführung der Mietpreisbremse Medienberichten zufolge nur in den drei Unistädten Mainz, Trier und Landau. Die Mietpreisbremse wird in Rheinland-Pfalz voraussichtlich noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Mietpreisbremse in Ba­den-Württemberg

In Ba­den-Württemberg werden derzeit noch betroffene Gebiete bestimmt, im Sommer könnte die Preisbremse dann dort starten. Bremen folgt voraussichtlich im September. Hamburg will die Regelung für das gesamte Stadtgebiet einführen, doch darüber laufen noch Gespräche.

Mietpreisbremse in Hessen

In Hessen hat vor allem die Stadt Frankfurt am Main Interesse an einer Preisbremse.

Mietpreisbremse in Brandenburg

In Brandenburg soll die Mietpreisbremse möglicherweise bis Ende des Jahres in einigen wenigen Städten eingeführt werden. Nie­der­sach­sen dagegen plant eine Mietpreisbremse erst im kommenden Jahr.

Mietpreisbremse in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt sieht zurzeit „keinen Umsetzungsbedarf“ für eine Mietpreisbremse. Auf dem Wohnungsmarkt in Sachsen-Anhalt gibt es viel Leerstand.

Mietpreisbremse im Saarland

Im Saarland wird es vermutlich keine Mietpreisbremse geben. Die endgültige Entscheidung, ob die Neuregelung eingeführt wird, soll nach Angaben des Justizministeriums bis zum Jahresende offiziell geklärt werden. Laut Ministerium herrscht auf dem saarländischen Wohnungsmarkt aufgrund des demografischen Wandels tendenziell ein Überangebot an Wohnungen.

Mietpreisbremse in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist nach Einschätzung der Landesregierungen offenbar keine „angespannten Wohnungsmärkte“ in Sicht. Bau- und Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) sagte, dass es in es Mecklenburg-Vorpommern bislang „keine definierten Räume mit angespanntem Wohnungsmarkt“ gebe. Die Mietpreisbremse war für die Stadt Rostock im Gespräch. Aber hier wird es die Mietpreisbremse vorerst nicht geben.

Mietpreisbremse in Thüringen

In Thüringen könnte die Mietpreisbremse im Laufe des Jahres in einzelnen Städten umgesetzt werden. In Frage kommen dafür: Erfurt, Weimar und Jena.

Mietpreisbremse in Bremen

Die Mietpreisbremse soll in der Stadt eingeführt werden. Geplant ist das für Mitte des Jahres. In Bremerhaven wird es keine geben.

Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist noch vieles unklar. Bis Jahresende will die Landesregierung entscheiden, ob und wo die Mietpreisbremse eingeführt wird.

Mietpreisbremse in Bayern

Die Einführung der Mietpreisbremse wird vorbereitet. Es muss aber noch festgelegt werden, wo sie gelten soll. Seitens des zuständigen Justizministeriums heißt es, dass die Mietpreisbremse in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt „zügig“ eingeführt werden soll. Welche Gebiete in Frage kommen, hat das Landesamt für Statistik bereits im vergangenen Jahr untersucht. Die Ergebnisse liegen seit Kurzem auch vor. Nun sollen aber erst noch die betroffene Gemeinden gefragt werden. Dann kommt die Mietpreisbremse auch in Bayern.

Mietpreisbremse in Sachsen

Das Bundesland Sachsen lässt sich noch Zeit und prüft noch, ob es eine Mietpreisbremse einführen will.

Weitere Infos zur Mietpreisbremse:

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Ein Gedanke zu „Ab wann gilt die Mietpreisbremse und welche Bundesländer und Städte wollen die Mietpreisbremse einführen?

  • 4. Juni 2015 um 19:45 Uhr
    Permalink

    Berlin haben Sie vergessen. In Berlin tritt die Mietpreisbremse ab Juni 15 in Kraft. Doch ich bin überzeugt, das ist eigentlich eine Verarschungsaktion, denn in Wirklichkeit interessiert die Berliner Regierung sich keinen Deut um sozial verträgliche bezahlbare Mieten! Der beste Beweis ist dokumentiert in den Neuen Grundbüchern, die weisen zum Großteil von der Berliner Regierung verursachte Überschuldungen auf der Schiene Verwaltungszwangsverfahren mit dem Ziel verfassungswidriger Löschungen von Sicherungsgebern für Wohnungspolitische Selbsthilfeobjekte womit jahrzehntelang Wohlfahrtsgesellschaften als gemeinnützige Baufirmen am Leben gehalten wurden, die sich als Pachtnomaden und untreue Sicherungsnehmer entpuppten, so wie in unserem Fall Flur 444, Flurstück 181. Blatt 5235N, 14167N,1152B, 7190N Amtsgericht Köpenick und Blätter 289, 291, 292 Amtsgericht Potsdam Babelsberg. Die Berliner Regierung kennt nicht einmal ihre Größen der bebauten Grundstücke, die staatlich gelenkt an unseriöse Spekulanten in aller Welt verschenkt werden über Grundschulderweiterungen die Zweckentfremdet verwendet wurden politisch gelenkt! Schöner Handel mit aller Welt zu Lasten Deutscher Banken und Deutschen Rechtes.

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