Ab welchem Alter darf man heiraten?
Jedes Jahr entscheiden sich unzählige Paare dazu, eine Ehe einzugehen. Voraussetzung für eine Heirat ist jedoch unter anderem das Erreichen eines Mindestalters. Doch wo liegt die Altersgrenze? Ab wie vielen Jahren darf man in Deutschland heiraten?
Ab welchem Alter darf man heiraten?
Eine Eheschließung ist in Deutschland erst ab Eintritt der Volljährigkeit, also mit Vollendung des 18. Lebensjahrs, möglich. Geregelt ist dies in § 1303 Satz 1 BGB. Zwar war bis zum 22.07.2017 eine Heirat zwischen einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hatte, und einem Volljährigen zulässig, wenn das Familiengericht dem zugestimmt hatte. Diese Möglichkeit besteht aber nunmehr nicht mehr. Dies hat der Gesetzgeber durch § 1303 Satz 2 BGB ausdrücklich klargestellt. Ziel der Gesetzesänderung ist die Bekämpfung der Kinderehen. Denn nach Ansicht des Gesetzgebers könne eine zu frühe Eheschließung das Wohl der Minderjährigen und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigen.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Vorschrift zur Ehemündigkeit?
Wird gegen die Vorschrift zur Ehemündigkeit verstoßen, kann dies je nach Alter der Eheleute zwei Folgen haben:
Hat einer der Ehegatten das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Heirat noch nicht vollendet, so ist die Ehe automatisch unwirksam.
Ist einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat zwischen 16 und 17 Jahre alt, so kann die Ehe gemäß § 1314 Abs. 1 Nr. 1 BGB aufgehoben werden. Jedoch gibt es davon zwei in § 1315 Abs. 1 Nr. 1 BGB geregelte Ausnahmen. Danach kommt eine Eheaufhebung nicht in Betracht, wenn:
der minderjährige Ehegatte, nachdem er volljährig geworden ist, zu erkennen gegeben hat, dass er die Ehe fortsetzen will (Bestätigung) oder
auf Grund außergewöhnlicher Umstände die Aufhebung der Ehe eine so schwere Härte für den minderjährigen Ehegatten darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint
Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite scheidung.services.