04.02.2014

ADAC als Idealverein: Was ist ein Idealverein?

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Land der Vereine. Fast nirgendwo in der Welt haben sich so viele Menschen in so vielen Vereinen zusammengeschlossen, um die vielfältigsten Zwecke zu verfolgen. Es gibt Sportvereine, Schützenvereine, Kleingartenvereine und viele mehr. Einer der bekanntesten Vereine ist der ADAC. Bei ihm handelt es sich um einen sogenannten Idealverein. Doch was ist das überhaupt?

Was ist ein Idealverein?

Ein Idealverein ist kurz gesagt ein Verein, der sich ideellen und damit nicht wirtschaftlichen Zwecken widmet (vgl. § 21 BGB). Der ideelle Zweck kann dabei ganz unterschiedliche Formen haben, wie zum Beispiel die Förderung des Sports, das Pflegen traditioneller Bräuche oder die Unterstützung der Autofahrer. Der Idealverein darf nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet sein. Jedenfalls darf es nicht der hauptsächliche Zweck sein. Dem Idealverein kommt nämlich ein sogenanntes Nebenzweckprivileg zu. Dieses Recht gibt dem Idealverein die Möglichkeit wirtschaftlich tätig zu sein, solange dies dem ideellen Zweck förderlich und ihm untergeordnet ist. Daher kann etwa ein Sportverein im Vereinshaus ein Restaurant betreiben. Auf keinen Fall darf der Idealverein aber eventuell erwirtschafteten Gewinn an seine Mitglieder auszahlen.

Ist ein Idealverein zugleich gemeinnützig?

Ein Idealverein ist nicht zugleich gemeinnützig. Vielmehr muss die Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Sie liegt vor, wenn die Tätigkeit des Vereins darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (vgl. § 52 Abs. 1 Abgabenordnung). Dieser Zweck muss zudem in der Satzung festgeschrieben sein. Ist die Gemeinnützigkeit festgestellt, so kommen dem Verein steuerliche Vergünstigungen zu.

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