Bahnstreik und der Weg zur Arbeit: Muss man zur Not ein Taxi nehmen, um zur Arbeit zu gelangen?Über die Verantwortung für Arbeitende pünktlich zur Arbeit zu kommen
Wenn der Zugverkehr zum Stillstand kommt, betrifft dies den Arbeitgeber kaum. Denn es liegt in der Verantwortung der Arbeitenden, selbst dafür zu sorgen, wie sie zur Arbeit gelangen. Doch was passiert, wenn es keine anderen öffentlichen Verkehrsmittel gibt?
Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) hat von Dienstag (12.03.2024), 2.00 Uhr morgens an zu einem neuen 24-stündigen Streik aufgerufen. Von dem Bahnstreik sind viele Arbeitende betroffen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten es aber unbedingt vermeiden, einfach verspätet oder gar nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen. Sich auf den Streik zu berufen, ist keine gute Alternative.
Auch beim Bahnstreik – Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer
Auch wenn das Bahnpersonal streikt und dadurch der Regional- und Fernverkehr größtenteils zum Stillstand kommt, müssen Arbeitnehmer dennoch pünktlich zur Arbeit erscheinen. Der Arbeitnehmer trägt immer das sogenannte Wegerisiko, unabhängig davon, ob ein Streik stattfindet oder nicht. Ein Streik gilt auch nicht als unvorhergesehenes Ereignis, da er in der Regel rechtzeitig, oft schon am Vortag oder sogar früher, angekündigt wird.
Zur Not ein Taxi nehmen
Auch wenn es in städtischen Gebieten normalerweise einfacher ist, auf andere öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing oder kurze Wege auszuweichen, hat dies rechtlich keine Bedeutung. Im Notfall müssen Arbeitende auf eigene Kosten auch ein Taxi nehmen. Das ist zumutbar.
Und wie sieht es mit Homeoffice aus?
Wenn Homeoffice bereits gängige Praxis ist, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gute Chancen, für den Streiktag eine Genehmigung dafür zu erhalten. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dürfte der Arbeitgeber in diesem außergewöhnlichen Fall verpflichtet sein, die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen. Es gibt jedoch bisher keine Rechtsprechung zu diesem Thema.
Was passiert, wenn man wegen des Bahnstreiks zu spät zur Arbeit kommt?
Wer zu spät kommt, bekommt für diese Zeit unter Umständen kein Geld und riskiert womöglich sogar eine Abmahnung, sofern der Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert wird. Eine Verspätung wegen eines Streiks ist nur dann legitim, wenn es sich um eine plötzliche Arbeitsniederlegung handelt, von der niemand vorab gewusst hat. Dann haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Gehalt, müssen aber keine Abmahnung fürchten. Diese ist aber bei dem angekündigten Bahnstreik nicht der Fall.
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