Fluggastrechte24.07.2024

Bekomme ich Schadensersatz, wenn ich lange auf mein Gepäck am Flughafen warten muss?Das lange Warten an der Gepäckausgabe im Flughafen auf das Fluggepäck

Der Flug hat gut geklappt. Aber am Zielflughafen wartet man ewig auf seinen Koffer. Kann man für die Wartezeit Schadenersatz verlangen? Was steht in der Fluggastrechteverordnung?

Wer kennt das nicht. Das lange Warten auf den Koffer am Gepäckband im Flughafen. Da nützt es nicht so viel, dass der Flug ausnahmsweise mal überpünktlich war. Im Einzelfall kann man schon mal zwei bis drei Stunden auf den Koffer warten. Das ist überhaupt nicht lustig – erst Recht, wenn man z.B. noch kleine Kinder dabei hat, die noch weniger Geduld haben. Welche Rechte hat man dann als Flugpassagier? Kann man nach der Fluggastrechteverordnung Schadenersatz bekommen?

Schadenersatz wegen langen Wartens auf den Koffer nach der Fluggastrechteverordnung

Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Ansprüche, die Flugpassagiere haben, wenn das Flugzeug verspätet ist oder der Flug ganz ausfällt. Leider finden sich hier aber (bisher) keine Regelungen zu Verspätungen, die ein Flugpassagier dadurch erleidet, dass er lange auf den Koffer warten muss.

Auch nach anderen Gesetzen können Flugpassagiere keinen Schadenersatz geltend machen.

Änderung der Fluggastrechteverordnung hinsichtlich langen Wartens an der Gepäckausgabe

Auch die Politik hat dieses Problem mittlerweile erkannt, fliegen doch Politiker:Innen auch selbst viel. Es wird jetzt darüber diskutiert, die Fluggastrechte hinsichtlich der Wartezeiten an der Gepäckausgabe zu erweitern.

Schadenersatz für langes Warten auf den Koffer – Politiker von Bündnis90/Die Grünen, SPD und CDU sind sich einig

Stefan Schmidt, der in dieser Legislaturperiode Sprecher für Tourismuspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist, sagte gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, hier seien die Flughäfen und Airlines in der Verantwortung, endlich für Verbesserung zu sorgen: „Da passiert noch zu wenig. Wir sollten erwägen, die Wartezeiten an den Gepäckausgaben in die Fluggastrechte zu integrieren.“ Ein Flug, der pünktlich gelandet ist, bei dem die Passagiere aber zwei oder drei Stunden auf ihr Gepäck warten müssten, sei nicht mehr pünktlich. Eine Stunde Wartezeit nach dem Ausstieg sei akzeptabel. Was darüber hinaus ginge, könnte zu Regressforderungen führen.

Noch kritischer sieht es der tourismuspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Stefan Zierke. Er sagte der Mediengruppe Bayern: „Wartezeiten bei der Gepäckausgabe von mehr als einer halben Stunde sind nicht mehr hinnehmbar. Es wäre sinnvoll, wenn es dazu neue Regeln im Verbraucherschutz gäbe.“

Auch Anja Karliczek, tourismuspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, sieht das ähnlich: „Angesichts der immer häufiger auftretenden Verspätungen bei der Gepäckausgabe sollten wir tatsächlich prüfen, inwieweit hier kundenfreundliche Fristen für Schadensersatzforderungen eingeführt werden sollten.“ Allerdings müssten laut Karliczek solche Maßnahmen EU-weit eingeführt werden, um die Konkurrenzsituation für die deutsche Luftverkehrswirtschaft nicht noch weiter zu verschärfen.

Nur die FDP äußerst sich bei diesem Thema zurückhaltender. Für den FDP-Tourismuspolitiker Nico Tippelt ist die Ausweitung der Fluggastrechte „das letzte Mittel, aber nicht auszuschließen“.

Tipp: Offenbar gibt es Tricks, schnell an seine Koffer zu kommen

Bis es Regelungen zum Schadenersatz für das lange Warten bei der Gepäckausgabe am Flughafen gibt, muss man sich wohl mit Tricks behelfen. Ob diese – im Internet kursierenden Tricks – wirklich funktionieren, können wir nicht sagen.

Trick 1:

Wenn Sie Ihr Gepäck aufgeben, bitten Sie das Bodenpersonal darum, einen gut sichtbaren „Zerbrechlich“-Aufkleber darauf anzubringen. Koffer mit zerbrechlichem Inhalt werden in der Regel später verladen als andere Gepäckstücke. Daher wird Ihr Koffer mit dem entsprechenden Aufkleber als einer der Ersten auch wieder am Zielflughafen entladen. Auf diese Weise besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er auch schnell ins Gebäude transportiert wird und dann am Gepäckband als einer der ersten Koffer erscheint.

Trick 2:

Wenn Sie am Abflughafen zu den letzten Eincheckenden gehören, wird Ihr Koffer auch als einer der letzten ins Flugzeug geladen. Als Ergebnis erscheint er wiederum als einer der ersten auf dem Gepäckband, sobald Sie am Zielflughafen ankommen.

Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert. Die neuesten Informationen von über 30 juristischen Webseiten – hier zum Thema „Reisrecht“ bei recht-aktuell.de: www.recht-aktuell.de/aktuell/Reiserecht

source:refrago (pt)
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