Besteht die Pflicht falsch überwiesenes Geld zurückzuzahlen?Unverhoffter Geldeingang auf dem Girokonto
Komisch, auf dem Girokonto ist plötzlich ein unerwarteter, großer Geldeingang. Da freut man sich natürlich. Aber darf man das Geld auch behalten?
Kommt es zu einer fehlerhaften Überweisung, weil der Überweisende zum Beispiel die Kontonummer falsch geschrieben hat oder sich bei dem Überweisungsbetrag vertippte, mag sich der betroffene Kontoinhaber auf den ersten Blick über den unverhofften Geldsegen freuen. Doch darf er auch das Gelb behalten oder ist er nicht vielmehr verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen?
Besteht die Pflicht falsch überwiesenes Geld zurückzuzahlen?
Eine Pflicht zur Rückzahlung des falsch überwiesenen Geldes kann aus verschiedenen Gründen bestehen.
Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung
Wer aufgrund einer fehlerhaften Überweisung Geld erhält, wird ungerechtfertigt bereichert. Eine solch ungerechtfertigte Bereicherung muss nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB herausgegeben werden. Nach dieser Vorschrift ist nämlich derjenige, der etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, zur Herausgabe verpflichtet.
Die Pflicht zur Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung besteht im Übrigen auch dann, wenn das Geld abgehoben und ausgegeben wurde. Zwar kann sich ein Bereicherter grundsätzlich gemäß § 818 Abs. 3 BGB auf den Einwand der Entreicherung berufen. Dies gilt aber dann nicht, wenn der Bereicherte weiß oder wissen müsste, dass es sich um eine fehlerhafte Überweisung handelt. Wer also bemerkt, dass er ungerechtfertigt bereichert wurde, kann sich nicht darauf berufen, dass das Geld bereits ausgegeben wurde.
Schadenersatzpflicht gegenüber Bank
Zudem kann der kontoführenden Bank ein Schadenersatzanspruch zustehen. Denn wer seine Kontostände nicht auf Richtigkeit überprüft, verletzt seine Sorgfaltspflichten gegenüber der Bank. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kontostand ungewöhnlich hoch ist (vgl. Oberlandesgericht Celle, Urteil from 08.06.2005, Fn. 3 U 11/05).
Habe 2016 (Oktober) als Aufwandsentschädigung als Prüfer der IHK ca. 2.000,-€ aufgrund einer Fehlüberweisung bekommen. Richtig wären ca. 520,-€. Ich beziehe aber Knappschaftausgleichsleistung. Ist das ein Problem?
meine mutter hat die letzten 3 wochen große beträge von einer firma erhalten, wie reagiere? muss ich die firma anschreiben oder soll ich es abheben?
Gab es da nicht einmal ein ganz anderes Urteil?
Überwiesen ist überwiesen?
Nicht dass ich falsch verstanden werde:
-Erare humanum est – Irren ist menschlich-
Fehler können jedem passieren.
So einen Schmarrn habe ich schon lange nicht mehr gelesen.