Bombenentschärfung einer Weltkriegsbombe: Zahlt die Versicherung bei Sachschäden durch die Explosion einer Bombe aus dem Krieg?
In Deutschland werden selbst nach so vielen Jahren immer wieder alte Weltkriegsbomben bei Bauarbeiten entdeckt. Zwar werden diese Blindgänger in der Regel unproblematisch entschärft. Dennoch kann es vorkommen, dass bei einer Bombenentschärfung etwas schief läuft und die Bombe aus dem Krieg daher explodiert. Auch eine kontrollierte Sprengung der Bombe kann erforderlich sein. Aus welchen Gründen auch immer die alte Weltkriegsbombe explodiert, es kann ein erheblicher Sachschaden entstehen. Kommt für solche Bombenschäden die Versicherung auf?
Zahlt die Versicherung bei Sachschäden durch die Explosion einer Weltkriegsbombe?
Entstehen durch eine Explosion Sachschäden kann grundsätzlich die Hausrats- oder Gebäudeversicherung greifen. Jedoch enthalten die Versicherungsbedingungen in der Regel eine Ausschlussklausel, wonach Schäden durch Krieg nicht reguliert werden. Es genügt für die Anwendbarkeit dieser sogenannten Kriegsklausel, dass zwischen dem Schaden und dem Krieg ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Es ist nun höchst umstritten und bisher auch nicht gerichtlich geklärt, ob die Klausel für Bombenschäden aufgrund einer explodierten alten Weltkriegsbombe während der Entschärfung und damit für Spätschäden des Kriegs greift. Der Streit wurde noch nicht von einem Gericht geklärt, weil die Versicherungen bisher eine gerichtliche Auseinandersetzung gescheut haben. Denn viele Versicherungen erklären sich trotz Kriegsklausel bereit, die Schäden durch Blindgänger zu regulieren.
Sind Folgeschäden vom Versicherungsschutz umfasst?
Besteht trotz der Kriegsklausel Versicherungsschutz für die Schäden einer Explosion anlässlich einer Bombenentschärfung, sind auch Folgeschäden, wie etwa Sachschäden aufgrund durch beschädigte Fenster und Dächer eindringendes Regen- oder Löschwasser, mit abgedeckt. Schäden durch Plünderungen während der Evakuierungszeit werden als normale Einbruchsdiebstähle behandelt und können daher dem Versicherungsschutz unterliegen.
Der Artikel ist wenig hilfreich, sagt er im Ergebnis doch nur aus, dass Gerichte diese Frage bisher nicht entschieden haben und die Frage umstritten ist.
Super hilfreich.
Dabei gibt es sehr gute Argumente dafür, warum die Versicherungen sich in einem solchen Fall nicht auf die Ausschlussklausel wegen Kriegsschäden stützen können.
Wenigstens diese Darstellung hätte ich mir als Argumentationshilfe für die Leser erwartet.
Es ist ja schön, wenn eine Rechtsfrage zu immer wieder sich stellenden Problemen aufgegriffen wird,
aber wenigstens kleine Lösungsansätze sollten schon auch sein, sonst macht es doch keinen Sinn.