Bundestagswahl 202514.02.2025

Bundestagswahl: Was bedeutet Erststimme und für was ist die Zweitstimme?Direktmandate und Listenmandate

Am 23. Februar 2025 steht eine neue Bundestagswahl an. Dann haben es die Bürger wieder in der Hand zu entscheiden, wer die Geschicke des Landes lenken soll. Insgesamt stehen 630 Sitze im Bundestag zur Verfügung. Doch nicht jedem ist klar, welcher Partei er seine Stimme gibt. Einigen ist auch nicht bewusst, warum sie zwei Stimmen zur Wahl haben. Sie fragen sich, was es mit der Erst- und Zweitstimme auf sich hat und für was diese Unterscheidung wichtig ist. Was bedeutet also Erststimme und für was ist die Zweitstimme?

Heftigst streiten insgesamt 29 Parteien bei der Bundestagswahl 2025 um die Gunst der Wähler, davon zehn im gesamten Bundesgebiet und 19 in einem oder in mehreren Bundesländern. Immer wieder sehen sich Parteien beim Wahlkampf benachteiligt, so z.B. die AfD, Die Partei oder die Partei BSW. Sie klagen z.B. das Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 13.02.2025, Az. 4 L 87/25.MZ, sie Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 05.02.2025, Az. 6 L 81/25 oder eine Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2025, Az. 18 L 592/25.

Mindestens 59,2 Millionen Wahlberechtigte werden nach Angaben der Bundeswahlleiterin am 23. Februar 2025 wählen, hinzu kommen noch die deutschen Wahlberechtigten, die im Ausland leben.

Bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 hat jede Wählerin und jeder Wähler – wie bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen – zwei Stimmen:

Was bedeutet die Erststimme?

Zur Bundestagswahl wird das gesamte Bundesgebiet in 299 etwa gleich große Wahlkreise aufgegliedert. Jeder Wahlkreis soll etwa gleich viele Wähler umfassen. In jedem dieser Wahlkreise tritt jeweils ein Kandidat pro Partei zur Wahl an. Zudem können parteiunabhängige Kandidaten antreten. Mit der Erststimme kann der Bürger einer dieser Kandidaten wählen. Erhält einer der Kandidaten dadurch die Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis, ist er direkt in den Bundestag gewählt. Man spricht in einem solchen Fall von einem Direktmandat. Durch die Erststimme wird die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben. Zudem soll sie gewährleisten, dass alle Regionen Deutschlands im Bundestag vertreten sind.

Für was ist die Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme wählt der Bürger nicht eine bestimmte Person, sondern eine Partei. Die Parteien erstellen vor der Wahl für jedes Bundesland eine Liste. Auf dieser Liste stehen Personen, die sich im Deutschen Bundestag engagieren wollen. Wie viele Personen auf der Liste einen Sitz im Bundestag erhalten, bestimmt sich nach den Stimmen, die die Partei insgesamt erhalten hat. Hat also eine Partei zum Beispiel 30 % Prozent der Zweitstimmen erhalten, stehen ihr auch 30 % der Sitze zu. Daher entscheidet die Zweitstimme darüber, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist.

Was ist die 5 %-Hürde?

Damit die Zweitstimmen überhaupt zählen, ist es erforderlich, dass die Partei zumindest 5 % der Zweitstimmen oder drei Wahlkreise durch Direktmandate erhalten hat. Wird dies nicht erreicht, kommt also eine Partei etwa nur auf insgesamt 2 % der Stimmen und hat sie zumindest nicht drei Wahlkreise direkt gewonnen, verfallen alle Zweitstimmen. Die Partei kommt dann nicht in den Bundestag.
Eine Ausnahme bildet jedoch das Direktmandat. Wird nämlich ein Kandidat durch die Mehrheit der Erststimmen in einem Wahlkreis direkt in den Bundestag gewählt, ist es unerheblich, ob seine Partei die 5 %-Hürde genommen hat. Er erhält zwingend einen Sitz im Bundestag.

Stimmensplitting

Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander abgegeben werden, sie brauchen nicht derselben Partei gegeben werden. Vielmehr kann die Stimmabgabe „gesplittet“ werden, indem die Erststimme für eine Wahlkreisbewerberin beziehungsweise einen Wahlkreisbewerber einer bestimmten Partei vergeben wird und die Zweitstimme für die Landesliste einer anderen Partei (sogenanntes Stimmensplitting).

Auch nur 1 Stimme kann abgegeben werden

Der Wähler beziehungsweise die Wählerin kann sich auch darauf beschränken, nur eine Stimme, sei es die Erst- oder die Zweitstimme, abzugeben; in diesem Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig.

 

Wahlrechtsreform 2023 macht den Bundestag kleiner

Der Bundestag hat 2023 mit der Mehrheit der Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) ein neues Wahlrecht, das bei der Bundestagswahl 2025 erstmals zur Anwendung kommen wird, beschlossen. Ziel der Reform ist eine Verkleinerung des Parlaments auf die zukünftig festgeschriebene Zahl von 630 Sitzen. Bislang hat der Bundestag offiziell 598 Sitze. Aber die vielen Ausgleichs- und Überhangsmandate ließen der Bundestag immer wieder anwachsen – so dass in der aktuellen Legislaturperiode sogar 735 Mandate vergeben wurden.

Wahlrechtsreform 2023 schafft Überhangs- und Ausgleichsmandaten ab

Auch nach der Reform bleibt es bei insgesamt 299 Wahlkreisen und dem System der personalisierten Verhältniswahl mit einer Erststimme für die Direktkandidatin/den Direktkandidaten im Wahlkreis und einer Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Abgeschafft werden hingegen die Überhangs- und Ausgleichsmandate. Das bedeutet, dass eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat das Mandat nur erhält, wenn das Mandat vom Zweitstimmenergebnis gedeckt ist.

Wahlrechtsreform 2023 sollte auch die Grundmandatsklausel abschaffen

Ursprünglich beinhaltete die Reform außerdem die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Die Grundmandatsklausel sieht vor, dass eine Partei auch dann in den Bundestag einzieht, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält, aber mindestens drei Direktmandate erringt. 2021 ermöglichte dies z.B. der Linken, die lediglich 4,9 Prozent der Zweitstimmen erhalten hatte, in den Bundestag einzuziehen. Auch die CSU lag nur knapp oberhalb der Fünfprozenthürde. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 30.07.2024, Az. 2 BvF 1/23 u.a., solange die – von den Richtern als verfassungswidrig eingestufte – Fünfprozenthürde weiterhin Bestand hat.

Die 5%-Hürde stellt im Übrigen immer wieder für die FDP ein großes Problem dar. Um über die 5%-Hürde zu kommen, fährt die FDP immer wieder sogenannte Zweitstimmenkampagnen.

Zweitstimmenkampagne der FDP zur Bundestagswahl 2013

Weil gerade die Zweitstimme über das Stimmenverhältnis entscheidet und die FDP fürchtet, nicht über die 5%-Hürde zu kommen, hatte die FDP zur Bundestagswahl 2013 wieder eine Zweitstimmenkampagne gestartet. Die FDP forderte CDU- und CSU-Wähler auf, ihre Zweitstimme der FDP zu geben. Nur so könnte gesichert werden, dass die FDP in den Bundestag einzieht und es weiterhin eine schwarz-gelbe Koalition gebe. Daher warb damals der FDP-Politiker Brüder mit den Worten “Zweitstimme für FDP ist Merkel-Stimme“.

Leihstimme, Stützstimme

Brüderle warb somit um so genannte „Leihstimmen“. Der Begriff Leihstimme bezeichnet umgangssprachlich eine Wahlstimme, die ein Wähler aus wahltaktischen Gründen einer anderen als der von ihm bevorzugten Partei gibt. Treffender wird auch von Stützstimme gesprochen.

Die Zweitstimmenkampagne fruchtete nicht. Die FDP blieb damals unter der 5%-Hürde.

(Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.)

Quelle:refrago/rb/pt
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Ein Gedanke zu „Bundestagswahl: Was bedeutet Erststimme und für was ist die Zweitstimme?

  • 20. September 2017 um 6:57 Uhr
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    Kurz und verständlich. Hat mir geholfen zu verstehen.

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