Bundestagswahl: Wie muss eigentlich eine Wahlurne beschaffen sein?
Gibt es eigentlich Regelungen, die besagen, wie eine Wahlurne auszusehen hat? Oder ist das von Wahllokal zu Wahllokal unterschiedlich?
Beschaffenheit der Wahlurne ist geregelt
Bei der Bundestagswahl wird nichts dem Zufall überlassen. Alles ist haarklein geregelt. Natürlich gibt es auch Vorschriften, wie eine Wahlurne beschaffen sein muss.
Regelung in der Bundeswahlordnung
Eine DIN-Norm für Wahlurnen gibt es aber nicht. Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses bestehen jedoch Mindestanforderungen, die in § 51 Bundeswahlordnung geregelt sind. Danach darf der Schlitz der Wahlurne nicht breiter als 2 Zentimeter sein. Die Höhe der Urne soll innen 90 Zentimeter und der Abstand zwischen allen Wänden jeweils 35 Zentimeter betragen. Auch sollte die Wahlurne verschließbar sein.
§ 51 BWO Wahlurnen
(1) Die Gemeindebehörde sorgt für die erforderlichen Wahlurnen.
(2) Die Wahlurne muss mit einem Deckel versehen sein. Ihre innere Höhe soll in der Regel 90 cm, der Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden mindestens 35 cm betragen. Im Deckel muss die Wahlurne einen Spalt haben, der nicht weiter als 2 cm sein darf. Sie muss verschließbar sein.
(3) Für die Stimmabgabe in Sonderwahlbezirken und vor einem beweglichen Wahlvorstand können kleinere Wahlurnen verwendet werden.
Lesen Sie auch:
- Bundestagswahl: Wo und wie viele Wahlplakate dürfen Parteien aufhängen?
- Bundestagswahl: Was sind Überhangmandate?
- Bundestagswahl: Wann darf man als Migrant wählen?
- Bundestagswahl: Was bedeutet Erststimme und für was ist die Zweitstimme?
- Zwei Stimmen: Wie muss der Stimmzettel zur Bundestagswahl ausgefüllt werden?