Hat man als Bauherr auch schon eine Räum- und Streupflicht?Ab dem Erwerb des Grundstücks ist man verkehrssicherungspflichtig
Bei Schneefall oder Glättegefahr sind nicht nur Immobilieneigentümer von fertigen Häusern, sondern auch Bauherren dazu verpflichtet, Schneeräumung und Streuarbeiten durchzuführen.
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