Darf der Vermieter das Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung zur Tilgung der Miete einbehalten?Auszahlung, Aufrechnung und Verzugszinsen
Leistet ein Mieter auf die Betriebskosten Vorauszahlungen, so muss der Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB jährlich darüber abrechnen.
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