Bürgergeld06.01.2023

Bürgergeld und Hartz IV - Was ist der Unterschied?Was Sie zum neuen Bürgergeld wissen müssen – die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgergeld

Seit dem 01.01.2023 ist mit dem Gesetz zur zwölften Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches (SGB II) und weiterer Gesetze, darunter das zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII), das Bürgergeld eingeführt worden. Dieses ersetzt das bisherige Hartz IV System. Welche Änderungen ergeben sich dadurch, was ist gleich geblieben?

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld?

Wurde vor der Reform zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz_IV) unterschieden, ist nun zwischen Arbeitslosengeld und dem Bürgergeld zu unterscheiden. Das Bürgergeld ersetzt damit das Arbeitslosengeld II als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Wie viel Bürgergeld gibt es und ist das Bürgergeld höher als die bisherigen Hartz IV- Sätze?

Grundlage für die Höhe des Bürgergeldes ist § 20 SGB II, der sich inhaltlich nicht geändert hat. Wie auch zuvor, wird über § 20 Abs. 1a S.1 SGB II i.V.m. § 28 SGB XII der Regelbedarf jährlich neu ermittelt. Im Jahr 2022 galt der Regelbedarf je nach Bedarfsstufe von 285 € bei Bedarfsstufe 6 bis 449 €. Nun reicht der Regelbedarf bei Bedarfsstufe 6 von 318 € bis 502 € bei Bedarfsstufe 1.

Für wen gilt welche Bedarfsstufe?

Dies ist § 20 SGB II, sowie der Anlage 01 zu § 28 SGB XII zu entnehmen, die sowohl die Regelsätze je Bedarfsstufe auflistet, als auch definiert, wer welcher Bedarfsstufe unterfällt.

Für Alleinstehende oder Alleinerziehende Personen gilt Bedarfsstufe 1. Gleiches gilt für minderjährige Partnerinnen oder Partner. Das heißt für sie liegt der Regelsatz nun bei 502 €. Lebt die Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem volljährigen Ehegatten oder Partner, so gehört sie zu Bedarfsstufe 2 und erhält 451 €. Ist ein Leistungsempfänger in einer Einrichtung oder stationär untergebracht, so unterfällt sie Regelbedarfsstufe 3. Dann erhält er lediglich 402 €. Für Kinder und Jugendliche gelten die Bedarfsstufen 4 bis 6, deren Leistungen zwischen 318 € und 420 € liegen.

Ab wann wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Wie bei Hartz IV gilt nach § 42 Abs. 1 SGB II auch weiterhin, dass Leistungen monatlich im Voraus erbracht werden sollen. Wer vor oder ab dem 01.01.2023 leistungsberechtigt ist, sollte also bereits das Bürgergeld für Januar erhalten haben.

Muss man das Bürgergeld neu beantragen?

Nein. Wurde vom Jobcenter bereits ein Bewilligungsbescheid erlassen, der bis ins neue Jahr hineinreicht, so muss das Jobcenter von sich aus einen Änderungsbescheid erlassen und die gewährten Leistungen der Regelsatzerhöhung anpassen. Nur wenn man noch gar keinen Antrag beim Jobcenter gestellt hat, muss man wie zuvor die Leistungen beim Jobcenter beantragen.

Wann hat man Anspruch auf das Bürgergeld?

Anspruch auf das Bürgergeld haben nach § 19 Abs. 1 SGB II erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die kein Arbeitslosengeld erhalten. Gleiches gilt für nichterwerbsfähige Personen, wenn sie mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das gilt aber nur, wenn kein Anspruch wegen Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII vorliegt.

Ist ein Hinzuverdienst beim Bürgergeld möglich?

Ein Hinzuverdienst ist beim Bürgergeld ebenso möglich, wie es bei Hartz IV war. Allerdings ist dieser nach § 11 SGB II auf den Anspruch anzurechnen. Dies gilt nach § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II aber nicht für einen Betrag von monatlich 100 €. Dieser kann vom Einkommen abgesetzt werden.

Werden die Heizkosten beim Bürgergeld übernommen?

Nach § 19 Abs 1 S. 3 SGB II umfassen die Leistungen auch den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Heizkosten nach § 22 SGB II grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt werden. Insoweit ergibt sich keine Änderung zur vorigen Rechtslage bei Hartz IV. Was als angemessen zu sehen ist, ist in der Praxis oft streitig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte bereits 2017, dass die verschiedenen Sachverhalte von so unterschiedlichen Faktoren, wie Standort oder Größe der Wohnung bestimmt seien, dass immer eine Einzelfallbetrachtung maßgeblich sei.

Wie hoch darf die Miete beim Bürgergeld sein?

Auch hinsichtlich der Miete gilt, dass diese als Bedarf für Unterkunft anerkannt werden, wenn sie angemessen sind. Neu ist beim Bürgergeld aber, dass innerhalb einer Karenzzeit von einem Jahr ab dem Erhalt von Bürgergeld die aktuell zu zahlende Miete als angemessen anerkannt wird. Erst nach Ablauf dieses Jahres gilt nach § 22 Abs. 1 SGB II, dass bei der Angemessenheit Faktoren wie die Größe der Wohnung zu berücksichtigen sind, soweit nicht eine Ausnahmeregelung greift.

Was gilt beim Bürgergeld hinsichtlich der Rente?

Im Alter besteht kein Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf Grundsicherung nach § 41 Abs. 1 SGB XII. § 19 Abs. 1 SGB II schließt den Anspruch auf Bürgergeld aus, wenn ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Sozialgesetzbuch besteht.

Gibt es beim Bürgergeld Sanktionen wie bei Hartz IV?

Anders als von der Bundesregierung ursprünglich beabsichtigt, finden sich auch im neu gefassten zweiten Sozialgesetzbuch Sanktionen gegen Leistungsempfänger bei Pflichtverletzung. Allerdings sind diese nach § 31a Abs. 4 S. 1 SGB II auf 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt. Die Leistungen zur Deckung der Kosten für Heizung und Unterkunft dürfen jedoch nicht verringert werden. Während der Minderung des Anspruchs auf Bürgergeld besteht auch kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch. Verletzt der Empfänger von Bürgergeld vorsätzlich seine Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 SGB I, etwa indem er dem Jobcenter gegenüber erzieltes Einkommen oder Vermögen nicht angibt, so kann er weiterhin unter Umständen sogar wegen Sozialleistungsbetruges angeklagt werden. Neben der am Freiheits- oder am Einkommen bemessenen Geldstrafe, droht in diesem Fall auch weiterhin die Rückforderung des ausgezahlten Bürgergeldes durch das Jobcenter.

Quelle:refrago/mo
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