Darlehen widerrufen24.02.2016

Darlehenswiderruf mit dem Widerrufsjoker: Welche Darlehen kann man widerrufen, ist eine Frist einzuhalten und welche Vorteile hat ein Darlehenswiderruf?

Aktuell sind die Darlehenszinsen sind sehr gering. Wie wäre es da, wenn man einfach einen neues Darlehen zu den aktuellen Konditionen abschließen könnte und sich von seinem alten teureren Kreditvertrag lösen könnte. Vielfach ist das möglich. Viele Darlehensnehmer können nämlich ihren alten Darlehensvertrag widerrufen und rückabwickeln. Lesen Sie in dieser Rechtsfrage, wann man seinen Darlehensvertrag widerrufen kann und worauf beim Darlehenswiderruf zu achten ist.

Eine gesetzliche Widerrufsfrist gibt es für Verbraucherdarlehensverträge. Das sind Darlehensverträge, die zwischen einem Verbraucher (dem Darlehensnehmer) und einem Unternehmer (z.B. einer Bank als Darlehensgeber) geschlossen werden. Für solche Verträge sieht das Gesetz eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor (§§ 495 und 355 BGB).

Bank muss über Widerrufsrecht schriftlich informieren

Damit die Widerrufsfrist in Gang gesetzt wird, muss die Bank den Verbraucher aber bei Vertragsschluss schriftlich über das ihm zustehende Widerrufsrecht informieren. Geschieht dies nicht in der gesetzlich vorgesehenen Form, so kann der Verbraucher den Vertrag auch noch nach Ablauf von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen – mit der Folge, dass bereits erbrachte Leistungen zurückgewährt werden müssen.

Es kommt immer wieder vor, dass Banken unbeabsichtigt formell oder inhaltlich nicht dem Gesetz entsprechende Widerrufsbelehrungen verwenden – mit der Folge der Unwirksamkeit ihrer Widerrufsbelehrungen. Dies führte dazu, dass Verbraucher ihre Darlehensverträge, die eine solche unwirksame Widerrufsbelehrung enthalten, unbefristet widerrufen können – sogar, wenn das Darlehen längst ausgezahlt und wieder getilgt ist.

Tipp: Prüfen, ob sich ein nachträglicher Widerruf lohnt

Ob sich der nachträgliche Widerruf eines Darlehensvertrags lohnt, sollte genau geprüft werden – insbesondere, wenn das Darlehen bereits ausgezahlt wurde. Denn im Fall des Widerrufs muss das bereits ausgezahlte Darlehen umgehend zurückgezahlt werden. Ist der Darlehensnehmer auf das Geld angewiesen, muss er für einen alternativen Geldzufluss sorgen – etwa ein neues Darlehen bei einer anderen Bank.

Andererseits wird sich der Darlehensnehmer möglicherweise erst nach Unterschrift unter den Vertrag darüber klar, welche Nachteile der Vertragsschluss für ihn mit sich bringt. Um Verbraucher vor unüberlegten Geschäften zu schützen, wurde die Widerrufsfrist eingeführt. Denn mit einem Darlehensvertrag entstehen dem Darlehensnehmer Kosten und Verpflichtungen.

Zum einen muss er das Darlehen innerhalb der Tilgungsfristen zurückzahlen. Die Bank lässt sich ihre Darlehenssumme zudem meist gut absichern: Bei Immobiliendarlehen etwa durch Eintragung einer Grundschuld. Wenn der Darlehensnehmer dann mit der Zahlung seiner Darlehensraten in Verzug kommt, kann sich die Bank aus dieser Sicherung bedienen. Dies kann bis zur Zwangsversteigerung der Immobilie gehen. Wenn Bürgschaften gestellt wurden, kann die Bank auf diese zugreifen.

Zudem will die Bank als Darlehensgeber an dem Darlehen auch etwas verdienen. Deshalb muss der Darlehensnehmer nicht nur die Darlehenssummer zurückzahlen, sondern auch Zinsen. Zudem wird häufig eine Bearbeitungsgebühr fällig – zahlbar entweder als Gesamtsumme oder verteilt auf die einzelnen Raten.

Im Fall des Widerrufs muss nun aber nur die Darlehenssumme selbst zurückbezahlt werden. Bearbeitungsgebühren und Zinsen braucht der Darlehensnehmer nicht mehr zu zahlen. Soweit er diese schon bezahlt hat, kann er sie sogar innerhalb der Verjährungsfristen (von in der Regel drei Jahren) zurückverlangen. Und dies ist – gerade in Zeiten niedriger Zinsen, in denen von einer Konkurrenzbank vielleicht ein viel günstigerer Darlehensvertrag angeboten wird – die große Verlockung des unbefristeten Widerrufsjokers.

Wo finde ich einen Anwalt für einen Darlehenswiderruf?

Anwälte, die sich mit dem Thema Darlehenswiderruf beschäftigen, finden Sie z.B. im Deutschen Anwaltsregister (DAWR). Suchen Sie einfach nach @DAWRsearch=Anwalt+Darlehenswiderruf[Anwalt für Dahrlehenswiderruf]@ oder werfen Sie einen Bilck in die Anwalts|liste: Welcher Anwalt hilft mir, wenn ich meinen Darlehens|vertrag wegen falscher Widerrufs|belehrung widerrufen möchte (Widerrufs|joker)?.

Quelle:refrago/we
#1457 (713)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert