Falschauskunft12.10.2018

Falsche Angaben in Mieterselbstauskunft für neuen Mietvertrag: Welche Folgen können falsche Antworten in der Selbstauskunft für einen Mieter haben?

Wer sich für eine Mietwohnung interessiert, muss sich in der Regel für diese bewerben. In diesem Zusammenhang hat der potentiell zukünftige Mieter regelmäßig eine Mieterselbstauskunft abzugeben. In dieser können neben dem Namen, der ursprünglichen Anschrift und dem Beruf auch Fragen nach der Religionszugehörigkeit oder dem Kinderwunsch auftauchen. Mancher Interessent ist aber nicht gewillt, solch persönliche Angaben zu machen. Um seine Chancen auf die Wohnung jedoch nicht zu verringern, füllt er die Mieterselbstauskunft zwar aus, beantwortet die ihm unpassenden Frage aber falsch. Doch welche Folgen können eine solche falsche Auskunft haben?

Welche Folgen können eine falsche Auskunft für die Mieter haben?

Die Folgen einer Falschauskunft hängen davon ab, ob die in der Mieterselbstauskunft gestellte Frage zulässig war oder nicht.

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5 Gedanken zu „Falsche Angaben in Mieterselbstauskunft für neuen Mietvertrag: Welche Folgen können falsche Antworten in der Selbstauskunft für einen Mieter haben?

  • 6. Januar 2015 um 5:46 Uhr
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    Mich fasziniert immer wieder, welche Rechte Vermieter besitzen. Wie aber verhält es sich, wenn private Vermieter zuvor behaupten, ein Privatgrundstück zu vermieten? Im Mustermietvertrag das Privatkonto angeben, im später unterschriebenen dann das Firmenkonto angeben, über die dann Miete und Kaution abgerechnet werden. Im Originalmietvertrag erscheint nicht der Hinweis darauf, dass es sich um eine Firma handelt, die nicht einmal beim Gewerbeamt oder im Handelsregister eingetragen wurde. Das sind Fragen, die mich bewegen ….

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    • 23. Juni 2015 um 18:17 Uhr
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      Auf welches Konto der private Vermieter das Geld überweisen lässt bleibt doch ihm überlassen. Ist er privater Eigentümer und verbucht die Mietzahlungen auf einem Firmenkonto als regelmäßige Privateinlage so spricht doch nichts dagegen.

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  • 28. November 2014 um 5:21 Uhr
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    unverschuldet in mietrückstand geraten, nach 7 Jahren Mietverhältnis, keine Chance auf neue Wohnung?

    Antwort
    • 3. Februar 2016 um 11:02 Uhr
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      Und wie soll der Vermieter, der die Hütte abbezahlt mit der Bank machen? Hallo, ich habe einen Mietnomade im Haus und nun kann ich den Kredit nicht zurück zahlen. Die Vermieter werden zweimal ausgelacht vom Mieter und von der Bank. Solche Leute haben kein Recht auf eine neue Wohnung, leider sieht unser Staat das anders. Raus auf die Strasse als Penner!!!!

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  • 2. Juli 2014 um 22:13 Uhr
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    die Mieter haben Wohnung in nicht renoviertem Zustand gelassen. wie kann ich an Gericht beweisen, dass die Wohnung wirklich nicht in renoviertem Zustand gelassen war?

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