Handwerkerrechnung: Darf ein Handwerker die Stunden des Auszubildenden in Rechnung stellen?Wann der Handwerksbetrieb die Stunden eines Auszubildenden nicht berechnen darf
Handwerksbetriebe beschäftigen in der Regel Lehrlinge. Abhängig von ihren bereits gesammelten Erfahrungen und Fähigkeiten werden diese selbstverständlich als Arbeitskraft eingesetzt.
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