Hartz IV Hinzuverdienstgrenze: Wie viel Geld darf man bei Hartz IV hinzuverdienen?
Die Zahlung von Hartz IV bzw. ALG II soll ein würdevolles Leben des arbeitssuchenden Menschen sicherstellen. Durch die Leistung soll das Existenzminimum gesichert werden. Empfänger von Hartz IV sollen aber nicht vollkommen vom Erwerbsleben abgeschnitten werden, daher wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt in einem gewissen Rahmen etwas zum Hartz IV hinzuzuverdienen. Doch wo liegt die Hinzuverdienstgrenze? Also wie viel Geld darf ein Leistungsempfänger hinzuverdienen?
Wie viel Geld darf man bei Hartz IV hinzuverdienen?
Bis zu einem Betrag von 100 € braucht ein Leistungsempfänger keine Leistungskürzungen befürchten. Denn ein Betrag bis zu dieser Höhe bleibt anrechnungsfrei erhalten. Er ist der sogenannte Grundfreibetrag. Sämtliches Gehalt was die 100 € übersteigt, sich aber noch im Rahmen von 1.000 € befindet, erhält der Leistungsempfänger 20 % anrechnungsfrei. Die restlichen 80 % werden mit dem Hartz IV-Satz verrechnet. Zusätzlich dazu verbleibt dem Leistungsempfänger 10 % des über 1.000 € liegenden Gehalts. Dies gilt bis zu einer Grenze von 1.200 € bzw. 1.500 €, wenn sich der Leistungsempfänger noch um mindestens ein Kind kümmern muss. Alles was er darüber erlangt, wird vollständig mit der Grundsicherung verrechnet.
Zu beachten gilt, dass der Gesetzgeber vom monatlichen Bruttogehalt ausgeht.
Beispielberechnung
Hier ein Beispiel: Ein lediger Leistungsberechtigter erhält ein monatliches Bruttogehalt von 1.100 Euro.
Grundfreibetrag | 100 Euro |
20 % von 900 Euro (= der Betrag der über 100 Euro und unter 1.000 Euro liegt) | 180 Euro |
10 % von 100 Euro (= der Betrag der über 1.000 Euro liegt) | 10 Euro |
Dem Leistungsberechtigten verbleiben demnach 290 Euro.
Mein verdienst soll sein 512 euro brutto was bleibt mir? Ich bin verheiratet. Und 2 kinder wird wird auch die Leistungen gekürzt? kann man mir helfen
diese Berechnung finde ich sehr gut, mann kann gut gegen das Amt agumentieren .5 Sterne