Behandlungsfehler Verjährung: Wann beginnt die Verjährung bei der Arzthaftung?Wann liegt die Kenntnis des Patienten vom ärztlichen Behandlungsfehler vor?
Die regelmäßige Verjährung beim Behandlungsfehler beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt gemäß § 199 Absatz 1 BGB
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