Halteverbot „werktags von 7-14 Uhr“: Gilt das Halteverbot auch am Samstag, weil der Samstag als Werktag anzusehen ist?
Ist der Samstag als Werktag anzusehen? Nach Ansicht der Gerichte ist der Samstag als ein Werktag anzusehen. Somit gilt das
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