Schwangerschaft: Muss man dem Arbeitgeber mitteilen, wenn man schwanger ist?Sollte man die Schwangerschaft vor dem Arbeitgeber geheim halten? Gibt es eine Offenbarungspflicht?
Da eine schwangere Arbeitnehmerin vor möglichen Gesundheitsgefahren aufgrund der Arbeit zu schützen ist, kann es durchaus sinnvoll sein den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Andererseits kann die Befürchtung bestehen, dass die Mitteilung negative Auswirkungen auf die Karriere hat. Muss eine schwangere Arbeitnehmerin daher ihren Arbeitgeber mitteilen, dass sie schwanger ist oder kann sie es auch verschweigen?
Muss man dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft mitteilen?
Eine schwangere Arbeitnehmerin ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu offenbaren. Das Mutterschutzgesetz rät jedoch zu einer solchen Mitteilung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.1996, Az. 2 AZR 736/95). So sollen werdende Mütter gemäß § 5 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Denn ohne eine solche Mitteilung kann der Arbeitgeber keine Schutzvorkehrungen gegen mögliche Gesundheitsgefahren ergreifen. Ebenso greift nicht der besondere Kündigungsschutz für Schwangere. Weitere Konsequenzen hat eine unterlassene Mitteilung aber nicht.
Besteht eine Mitteilungspflicht aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht?
Teilweise wird vertreten, dass sich eine Pflicht zur Mitteilung in Ausnahmefällen aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht ergeben kann. Überwiegt das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an der Kenntnis einer Schwangerschaft dem Interesse der Arbeitnehmerin diese zu verschweigen, soll eine Offenbarungspflicht bestehen. Dies soll zum Beispiel dann der Fall sein, wenn:
- der Arbeitgeber etwa nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz verpflichtet ist, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
- die schwangere Arbeitnehmerin in einer Schlüsselposition arbeitet, der Arbeitgeber deshalb eine Vertretung benötigt und diese zunächst eingearbeitet werden muss.
Nach dieser Ansicht macht sich die Arbeitnehmerin sogar schadenersatzpflichtig, wenn sie eine Mitteilung unterlässt. Soweit ersichtlich, hat sich die Rechtsprechung zu dieser Auffassung jedoch noch nicht geäußert.
In welcher Form kann die Schwangerschaft mitgeteilt werden?
Die Mitteilung ist an keine besondere Form gebunden. Sie kann daher mündlich oder schriftlich erfolgen. Zu Beweiszwecken sollte der Arbeitgeber aber schriftlich über die Schwangerschaft informiert werden.
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