Darf der Arbeitgeber zwischen Weihnachten und Neujahr eine Urlaubssperre verhängen?Zeitlicher und personeller Engpass als Begründung für eine Urlaubssperre?
Nicht selten müssen bei vielen Unternehmen zum Ende des Jahres Projekte fertig werden. Insbesondere Anwaltskanzleien haben Fristen zu beachten, die oft zum Ende des Jahres enden. Es kann sich daher schnell viel Arbeit aufhäufen. Ist der Arbeitgeber daher berechtigt, eine Urlaubssperre zwischen Weihnachten und Neujahr zu verhängen?
Eine Urlaubssperre zwischen Weihnachten und Neujahr ist für viele Arbeitende eine sehr unangenehme Sache. Gerade wenn man eine Familie hat, möchte man diese Zeit mit seinen Lieben verbringen. Manch einer möchte zum Jahresende auch seinen Resturlaub nehmen, um zu vermeiden, dass der Urlaub verfällt (siehe dazu die spezielle Rechtsfrage: Verfällt Resturlaub am Jahresende?).
Wann ist eine Urlaubssperre zwischen Weihnachten und Neujahr möglich?
Für die Verhängung einer Urlaubssperre benötigt der Arbeitgeber einen dringenden betrieblichen Grund. Geregelt ist dies in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Danach sind die Urlaubswünsche eines Arbeitnehmers nicht zu berücksichtigen, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Der Arbeitgeber kann daher nicht einfach so beschließen, dass zwischen Weihnachten und Neujahr gearbeitet werden muss.
Zeitlicher und personeller Engpass als Begründung für eine Urlaubssperre?
Allein ein zeitlicher oder personeller Engpass genügt nicht, um den Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers abzulehnen. Vielmehr muss der Engpass auf unvorhergesehenen Umständen beruhen, um eine Urlaubssperre zu rechtfertigen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn aufgrund des Zusammenspiels von krankheits- und urlaubsbedingten Ausfällen ein Personalengpass entstehen würde. Darüber hinaus kann in besonders verkaufsstarken Zeiten im Einzelhandel oder in Zeiten besonders starker Inanspruchnahme im Gesundheitswesen zum Beispiel bei einer Grippeepidemie eine Urlaubssperre verhängt werden.
Beispiele für betriebliche Gründe, die eine Urlaubssperre begründen können
Hier sind einige Beispiele für dringende betriebliche Gründe, die eine Urlaubssperre rechtfertigen können:
- Erhöhter Personalbedarf: In einigen Branchen gibt es Phasen mit erhöhtem Arbeitsaufkommen, wie das Weihnachtsgeschäft im Einzel- und Onlinehandel oder die Erntezeit in der Lebensmittelproduktion. In solchen Zeiten benötigen Unternehmen oft alle verfügbaren Mitarbeiter. Auch unerwartet hohe Auftragsvolumen, die zeitnah erfüllt werden müssen, können einen wichtigen betrieblichen Grund darstellen.
- Drohende Insolvenz: Wenn ein Unternehmen seine drohende Insolvenz durch die kurzfristige Abwicklung offener Aufträge verhindern kann, ist dies ebenfalls ein Grund, Urlaubsanträge abzulehnen.
- Wichtige Fristen: Einige geschäftliche Fristen, wie Jahresabschlüsse oder Inventuren, können nicht verschoben werden. In solchen Zeiträumen kann ein Unternehmen Urlaubsanträge der betroffenen Abteilungen ablehnen.
- Krisensituationen: In bestimmten Krisensituationen, wie rechtlichen oder kommunikativen Notfällen, können bestimmte Abteilungen, wie Rechts- und Kommunikationsteams, unverzichtbar sein. Die Unternehmensleitung kann Urlaub verweigern, um die Krise zu bewältigen.
- Mangelnde Verfügbarkeit von Mitarbeitern: Eine Urlaubssperre kann auch in Kraft treten, wenn Arbeitgeber aufgrund einer Krankheitswelle unter den Mitarbeitern mit Personalmangel konfrontiert sind.
- Überschneidung von Urlaubsanträgen: Besonders während Schulferien oder Feiertagen möchten Mitarbeiter oft gleichzeitig Urlaub nehmen. Wenn bereits mehrere Teammitglieder Urlaubsanträge für denselben Zeitraum eingereicht haben, können Vorgesetzte neue Anträge ablehnen. Dabei spielen soziale Faktoren eine Rolle, wie die Berücksichtigung von Mitarbeitern mit Kindern in den Schulferien oder die Koordinierung von Urlaubszeiträumen von Partnern.
Fazit: Wann eine Urlaubssperre rechtmäßig ist
Arbeitgeber in Deutschland können ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen, während eines festgelegten Zeitraums untersagen. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt. Die Dauer der Urlaubssperre kann je nach den vorliegenden Gründen variieren. Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich an solche Urlaubssperren zu halten.
Auch interessant:
- Darf mir mein Arbeitgeber während des Urlaubs kündigen?
- Was passiert, wenn man als Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs krank wird, verfallen dann die Urlaubstage oder hat man Anspruch auf neuen Urlaub?
- Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
- Wie stellt man eine Parkscheibe richtig ein?
- Olympische Ringe: Darf man das Olympia-Logo und Wörter mit „Olympia“ oder „olympisch“ benutzen?
- Verpassen Sie nicht das Neueste aus dem Recht auf www.recht-aktuell.de