Darf der Mieter vom Vermieterpfandrecht umfasste Sachen aus der Wohnung entfernen?
Bringt ein Mieter Sachen in die Wohnung ein, so erstreckt sich in der Regel das Pfandrecht des Vermieters nach § 562 Abs. 1 BGB auf die Sachen. Lesen Sie dazu mehr hier: Was ist das Vermieterpfandrecht? Hat dies aber zur Folge, dass der Mieter nunmehr seine Sachen nicht mehr aus der Wohnung entfernen darf? Denn immerhin kann das Pfandrecht nach § 562a BGB erlöschen, sobald die Sachen aus der Wohnung entfernt sind.
Sachen aus der Wohnung entfernen?
Grundsätzlich darf ein Mieter in die Wohnung eingebrachte Sachen auch wieder entfernen, mit der Folge, dass das Vermieterpfandrecht erlischt. Jedoch kommt es dann nicht zum Erlöschen des Pfandrechts, wenn die Sachen ohne Wissen des Vermieters oder unter dessen Widerspruch entfernt wurden (vgl. § 562a Satz 1 BGB). Der Vermieter kann nicht widersprechen, wenn die Entfernung den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspricht oder wenn die zurückbleibenden Sachen zur Sicherung des Vermieters offenbar ausreichen (vgl. § 562a Satz 2 BGB). Die Entfernung von Sachen kann zum Beispiel dann den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entsprechen, wenn Gegenstände auf Reisen mitgenommen werden, Gegenstände zur Reparatur gebracht werden oder alte Gegenstände gegen neue ausgetauscht werden.
Steht dem Vermieter ein Widerspruchsrecht zu, ist es dem Mieter nicht erlaubt, eingebrachte Sachen aus der Wohnung zu schaffen.
Welche Folgen hat das unerlaubte Wegschaffen von eingebrachten Sachen?
Schafft der Mieter trotz Widerspruchs eingebrachte Sachen weg, so kann der Vermieter das Selbsthilferecht nach § 562b Abs. 1 BGB ausüben oder gemäß § 562b Abs. 2 BGB die Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung auf das Grundstück verlangen. Den Herausgabeanspruch muss der Vermieter aber innerhalb eines Monats, nachdem er von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat, gerichtlich geltend machen. Andernfalls erlischt gemäß § 562b Abs. 2 Satz 2 BGB das Vermieterpfandrecht.
sehr geehrte Damen und herren,
meine Wohnung war sehr kalt und meiner Vermieter hat nicht zu kümmer als gericht vorziehe zu hollen und die Tür vor dem Nasen zu gespert. Er hat alle meine Sachen gepfandert und teil verkauft haben. Mein Reise Pass allles was ich mien Leben hatte sind bei ihm behalten worden.
Ich bin hilflos zeit März bis heute keiner könnte mir helfen.
Ich leidet daüter. Was kann ich jetzt tun?
Bitte helfen sie mir meine Sachen zu holen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvie Hübner