Darf die linke Baustellenspur von jedem Fahrzeug befahren werden?
Auf deutschen Autobahnen wird viel gebaut. Dies führt oft dazu, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses kommt und sich Staus bilden. Um den Verkehr nicht allzu sehr zu beeinträchtigen, verfügen die meisten Baustellen über zwei Fahrspuren. Dabei ist die linke Fahrspur schmaler als die rechte Spur. Von welchen Fahrzeugen darf die linke Fahrspur daher benutzt werden?
Darf die linke Baustellenspur von jedem Fahrzeug befahren werden?
Die linke Fahrspur darf regelmäßig nicht von allen Fahrzeugen befahren werden. Denn in der Regel ordnet das Verkehrszeichen 264 an, dass ein Befahren der linken Spur nur Fahrzeugen mit einer maximalen Breite von 2 m erlaubt ist. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Außenspiegel bei der Bemessung der Fahrzeugbreite berücksichtigt werden. Es kommt somit auf die tatsächliche Breite und nicht auf die im Fahrzeugbrief angegebene Breite an. Damit dürfen schon mal Lkw oder Busse die linke Baustellenspur nicht benutzen. Zu beachten ist jedoch, dass selbst viele Pkw den Maximalwert überschreiten. Dazu gehören zum Beispiel der Audi A3, der Ford Focus, die Mercedes A-Klasse, der Opel Astra oder der VW Golf VI. Nach Angaben des ADAC sind ca. 67 % der Neuwagen breiter als zwei Meter. Wer gegen das Verkehrszeichen 264 verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 EUR rechnen.
Daher empfiehlt der ADAC, die Breite, wo es möglich ist, auf 2,20 m zu erhöhen. Manche Baustellen haben, wie ich gesehen habe, die Breite auch bereits auf 2,10 – 2,20 m erhöht. Bereits ab 2,10 m können laut ADAC die linke Fahrspur bereits 80% (statt 67% bei 2 m) der Fahrzeuge benutzen.
Habe ich was missverstanden?
„Nach Angaben des ADAC sind ca. 67 % der Neuwagen breiter als zwei Meter.“ Sie dürfen demnach die linke Baustellenspur n i c h t benutzen.
Wenn nun die maximale Breite auf 2,10 m "erhöht" werden würde, "verringern" sich die ca. 67 % der Neuwagen (über 2,00 m) –welche die linke Baustellenspur n i c h t benutzen dürfen– logischerweise auf „weniger“ als 67 % !?