Hund im Auto06.08.2024

Darf ein Auto abgeschleppt werden, wenn darin ein Hund sitzt?Behörden müssen Tierwohl beachten

Mal ganz ausnahmsweise im absoluten Halteverbot oder unberechtigt auf dem Behindertenparkplatz geparkt - und dann wird das Auto abgeschleppt. Ist das Abschleppen eines Autos auch erlaubt, wenn noch ein Hund drin sitzt?

Manche Hundehaltende lassen ihr Tier schon mal im Auto sitzen, wenn man nur „mal kurz etwas erledigen“ will. Manchmal dauert es dann doch länger. Problematisch wird es dann, wenn man mit seinem Kraftfahrzeug im absoluten Halteverbot oder unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht, und das Auto abgeschleppt wird. Ist das eigentlich rechtlich erlaubt, wenn ein Tier – hier Hund – im Auto sitzt?

Auto kann unter bestimmten Voraussetzungen abgeschleppt werden

Ein Auto darf auch abgeschleppt werden, wenn darin ein Hund sitzt. Allerdings müssen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs mit einem Tier im Inneren ist rechtlich möglich, allerdings sind die Behörden verpflichtet, dabei das Wohl des Tieres zu berücksichtigen.

Hier sind einige wichtige Punkte, die dabei beachtet werden sollten:

  1. Tierschutz: Der Tierschutz hat oberste Priorität. Das Tier darf während des Abschleppvorgangs nicht gefährdet oder gestresst werden.
  2. Belüftung und Temperatur: Besonders im Sommer kann es im Auto sehr heiß werden, was für einen Hund lebensbedrohlich sein kann. Es muss sichergestellt werden, dass das Tier ausreichend Luft bekommt und nicht überhitzt. Siehe dazu auch: Ist das Zurücklassen eines Hundes im Auto bei sommerlicher Hitze verboten oder gar strafbar?
  3. Erreichbarkeit: Es muss gewährleistet sein, dass das Tier nach dem Abschleppen schnell wieder Zugang zu frischem Wasser und eventuell Nahrung hat.

Was machen die Behörden in der Praxis?

In der Praxis bedeutet dies oft, dass vor dem Abschleppen geprüft wird, ob der Besitzer schnell gefunden werden kann, um das Tier aus dem Auto zu holen. Ist dies nicht möglich, wird das Auto unter Berücksichtigung des Tierwohls abgeschleppt und an einem Ort abgestellt, an dem das Tier nicht gefährdet wird. Es kann auch sein, dass die Polizei oder das Ordnungsamt eingeschaltet wird, um die Situation zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Es kann sein, dass die Behörden den Hund aus dem Auto holen lassen, bevor der Wagen abgeschleppt wird. Die Kosten für das Öffnen des Autos sowie eventuelle Schäden trägt dabei natürlich letztlich der Fahrzeughalter.

Werden Auto tatsächlich mit Hund abgeschleppt?

Dass ein Auto abgeschleppt wird, obwohl ein Hund darin sitzt, kann schon mal vorkommen. Es werden leider nicht immer alle Fälle bekannt. Aber die Münchener Zeitung tz hat am 23. November 2016 von einem solchen Fall berichtet.

Eine Frau war an einem Vormittag bei einer Beerdigung auf dem Münchner Waldfriedhof und parkte ihr Auto auf einem Tengelmann-Parkplatz im Halteverbot. Als sie gegen 13.30 Uhr zurückkam, war ihr Auto weg. Die Abschleppfirma wollte das Auto erst nach Bezahlung von 316 Euro herausgeben. Später bestritt die Abschleppfirma, bemerkt zu haben, dass im Auto ein Hund saß. Das Auto habe getönte Scheiben gehabt und die Fenster seien geschlossen gewesen. Die Abschleppfirma machte der Frau Vorhaltungen. Sie habe gut drei Stunden ihr Tier allein gelassen.

Fazit:

Ein Tier sollte niemals allein im Auto gelassen werden – auch nicht für nur „kurze Zeit“.

Surftipp:

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Quelle:refrago(pt)
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