Darf ein Autofahrer über einem Gullideckel parken?Droht beim Parken über einem Schachtdeckel eine Strafe?
Ist es einem Autofahrer erlaubt mit seinem Fahrzeug über einem Schachtdeckel oder Gullideckel zu parken? Und gibt es dabei einen Unterschied zwischen Straße und Gehweg?
Wenn das Parken auf Teilen des Gehwegs erlaubt ist, dann sollte man den Parkplatz sorgfältig inspizieren.
Darf ein Autofahrer über einem Gullideckel parken?
Einem Fahrzeugführer ist es nämlich nicht erlaubt, über einem Gullideckel oder Kanaldeckel auf Gehwegen zu parken. Geregelt ist dies in § 12 Abs. 3 Nr. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Denn nach dieser Vorschrift ist ein Parken unzulässig über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wenn das Parken auf Gehwegen ausdrücklich freigegeben ist.
Hintergrund des Verbots ist, dass der Zugang zu den unter der Straße befindlichen Versorgungskanälen freigehalten werden soll. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld. Bei Verstößen drohen laut Bußgeldkatalog Geldbußen in Höhe von 10 bis 40 Euro, abhängig von der Parkdauer. Im schlimmsten Fall kann das Fahrzeug auch abgeschleppt werden.
Wann liegt ein Parken vor?
Nach § 12 Abs. 2 StVO parkt jeder, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Ein Fahrzeug wird verlassen, wenn sich der Fahrzeugführer soweit vom Fahrzeug entfernt, dass er nicht sogleich wegfahren kann, sollte dies erforderlich werden. Somit ist das Halten über einen Gullideckel grundsätzlich erlaubt.
Ist das Parken über einem Gullideckel auf der Straße erlaubt?
Das Parken über Schachtdeckeln und Anschlüssen ist nur beim Gehwegparken verboten. Hier darf kein Deckel unter dem Fahrzeug sein, weder auf dem Gehweg noch auf der Straße. Bei normalem Parken am Fahrbahnrand muss man nicht den Schachtdeckel freihalten.
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