Darf ein Fahrzeug ohne TÜV zugelassen werden?
Wer sich ein Fahrzeug gekauft hat und dieses im öffentlichen Straßenverkehr nutzen will, muss es bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden (§ 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV). Doch ist dies auch ohne gültigen TÜV möglich? Man könnte dies bejahen, da es andernfalls nicht möglich wäre, das Fahrzeug überhaupt zu einer Prüfstelle zu bringen, um die Hauptuntersuchung durchführen zu können.
Darf ein Fahrzeug ohne TÜV zugelassen werden?
Ein Fahrzeug darf ohne gültigen TÜV nicht zugelassen werden. Eine Ausnahme besteht nur bei Neuwagen, deren Erstzulassung maximal drei Jahre zurückliegt. Solche Fahrzeuge können trotz fehlender Hauptuntersuchung zugelassen werden. Fahrzeuge, deren Erstzulassung aber mehr als drei Jahre zurückliegt, brauchen einen gültigen TÜV zur Zulassung. Das daraus folgende Problem, wie das Fahrzeug dann überhaupt zur Prüfstelle gebracht werden kann, lässt sich auf zwei Wegen lösen:
Transport des Fahrzeugs
Das Fahrzeug kann mittels eines Transporters zur Prüfstelle gebracht werden.
Kurzzeitkennzeichen (sog. Gelbes Kennzeichen)
Für das Fahrzeug kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Mit einem solchen ist es zulässig, das Fahrzeug zwecks Überführung im öffentlichen Straßenraum zu bewegen. Jedoch nur bis zur nächsten Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirks oder einem angrenzenden Bezirk (§§ 10 Abs. 4, 16a Abs. 7 FZV). Das Kurzzeitkennzeichen hat eine Gültigkeit von maximal fünf Tagen (§ 16a Abs. 4 Satz 2 FZV).
Lesen Sie mehr zum Thema Kurzzeitkennzeichen folgende Rechtsfrage: Für was kann ein Kurzzeitkennzeichen genutzt werden?
Hm…Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, das ein KFZ mit abgelaufenem, also ebenfalls ohne gültigem Tüv automatisch seine Zulassung verlieren müsste…irgendwie seltsam….
Ich glaube nicht das man den Technischen Überwachungsverein zur Zulassung eines Kfz braucht, aber eine gültige HU muss es haben….
Es gibt ja auch mehr als zwei Wege, z.B. kann das Fahrzeug mit einem Händlerkennzeichen (sog. rotes Kennzeichen :-)) zur Prüfstelle gefahren werden. Ob man aktuell noch mit ungestempelten, zum Fahrzeug gehörigen Kennzeichen mit einer durch das StVA ausgestellten Vorführbescheinigung bis zur Prüfstelle fahren darf, wie es vor einigen Jahren noch ging, weiß ich nicht. Das war m.E. die eleganteste Lösung, da der Unsinn mit den Wegwerfkennzeichen vermieden wurde.
Eine Kurzzulassung bekommt man auch nur mit einer gültigen Hauptuntersuchung.