Darf ein Wohnungseigentümer die neu erworbene Wohnung zunächst vermieten und später wegen Eigenbedarfs eine Kündigung aussprechen?
Wer sich eine Eigentumswohnung kauft, kann dies in der Absicht tun, erst später darin einzuziehen. Kann der Wohnungseigentümer in diesem Fall die Wohnung zunächst vermieten und dann zu gegebener Zeit den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen?
Darf ein Wohnungseigentümer die neu erworbene Wohnung zunächst vermieten und später wegen Eigenbedarfs eine Kündigung aussprechen?
Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, seine neu erworbene Wohnung zunächst zu vermieten und später wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Je nach Länge der Mietdauer kann die Kündigungsfrist für die Eigenbedarfskündigung aber 3 bis 9 Monate betragen. Um diese Frist zu umgehen, ist es möglich einen Zeitmietvertrag abzuschließen. Als Befristungsgrund dient in diesem Fall der beabsichtigte Eigenbedarf. Problematisch wird es, wenn der Mieter das Vorliegen des Eigenbedarfs bestreitet. Dies kann zu einem langen Räumungsprozess führen, da ohne Räumungstitel der Mieter nicht aus der Wohnung rausgeschmissen werden kann. Eine sichere Möglichkeit den Mieter zum gewünschten Zeitpunkt aus der Wohnung zu haben, besteht darin, eine notarielle Vereinbarung mit dem Mieter zu treffen, in der sich der Mieter zu einem bestimmten Termin zur Räumung verpflichtet und sich diesbezüglich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass sich ein Mieter darauf einlässt.
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