Darf man als Autofahrer das Handy während der Fahrt in die Hand nehmen?
Wer während der Autofahrt sein Handy benutzt, riskiert ein Bußgeld. Das dürfte allgemein bekannt sein. Doch was versteht man eigentlich alles unter „Benutzen“? Zum Teil wird bereits das bloße Aufnehmen des Handys als Benutzen angesehen und entsprechend mit einer Geldbuße geahndet. Doch ist das reine Halten des Telefons tatsächlich gleichzusetzen mit einem Telefonieren oder darf man es während der Fahrt durchaus aufnehmen?
Darf man das Handy als Autofahrer während der Fahrt in die Hand nehmen?
Nach § 23 Abs. 1a StVO darf ein Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Das bedeutet, dass ein bloßes Aufnehmen oder Halten des Telefons erlaubt ist. In einem solchen Verhalten liegt kein „Benutzen“. Der Autofahrer begeht daher keine Ordnungswidrigkeit, wenn er das Handy lediglich aufnimmt, um es an einem anderen Ort abzulegen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2006, Az. IV-2 Ss OWi 134/06-70/06 III; IV Ss OWi 134/06 und Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23.08.2005, Az. 83 Ss-OWi 19/05). Auch die bloße Weitergabe des Handys an den Beifahrer stellt kein Benutzen dar (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 07.11.2014, Az. III-1 RBs 284/14).
Etwas anderes gilt aber, wenn der Fahrzeugführer während des Aufnehmens oder Haltens des Telefons die Bedienfunktionen des Telefons benutzt. In einem solchen Fall liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vor. Im Folgenden ein paar Beispiele, in denen die Gerichte von einem „Benutzen“ ausgegangen sind:
- Festhalten des Mobiltelefons, um es als Navigationshilfe zu verwenden (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.02.2013, Az. III-5 RBs 11/13)
- Aufnehmen des Handys, um Anruf wegzudrücken (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.02.2012, Az. III-1 RBs 39/12)
- Am Ohr halten des Handys zur Funktionsüberprüfung (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.12.2006, Az. 2 Ss OWi 805/06)
- Halten des Mobiltelefons, um Telefonnummer vom Display abzulesen (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.07.2006, Az. 2 Ss OWi 402/06)
- Gebrauch des Handys als Diktiergerät (Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 16.05.2006, Az. 1 Ss 82/06)
Darf man das Handy in die Hand nehmen, um es ans Ladegerät anzuschließen?
Laut Oberlandesgericht Oldenburg ist auch das Anschließen des Handys zum Laden während der Fahrt nicht erlaubt (Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 07.12.2015, Az. 2 Ss (OWi) 290/15)). Anderer Meinung ist nach einer aktuellen Entscheidung das Amtsgericht Landstuhl. Das Aufnehmen eines im Fahrzeug liegenden Mobiltelefons durch den Fahrer während der Fahrt, um es an einem anderen Ort im Fahrzeug in eine Ladeschale zu stecken, stelle kein tatbestandsmäßiges Verhalten im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar, urteilte das Amtsgericht Landstuhl (Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 06.02.2017, Az. 2 OWi 4286 Js 12961/16).
Siehe auch:
Handy im Auto: Was kostet Telefonieren am Steuer ab dem 1.5.2014?
Ich habe das Handy nur an der Hand gehalten, nicht benutzt, nicht telefoniert. Ich wurde in Autobahn angehalten, und habe einen Anzeige bekommen wegen benutzen des Handys. Ist das eine Straftat?
In diesem Zusammenhang wäre noch zu klären, ob man beim In-die-Hand-Nehmen in den Rückspiegel schauen darf und in welchem Winkel der Unterarm zur ausgeklappten Armlehne stehen soll….
Man sollte beim Autofahren einfach die Finger vom Handy lassen. Dann kann man sich den ganzen Ärger sparen.
Es hat zwar auch einmal ein Gericht entschieden, dass das Umlagern eines Handys erlaubt ist. Aber kann man das im Zweifel wirklich glaubhaft darstellen, dass man das Handy nur von A nach B legen wollte? Im Prinzip sollte man daher das Handy als Autofahrer nicht berühren, es sei denn der Motor ist ausgeschaltet.
Wie ist das eigentlich wenn das Handy in einer Schale fest eingebaut ist und ich einen Anruf annehme (der natürlich über die Freisprechfunktion geführt wird) ? Da muss ich das Handy doch zur Gesprächsannahme drücken…und wenn das verboten ist, wozu dann überhaupt Freiisprechfuntion ?
Wie ist es dann mit reinen Navigationsgeräten..dürfen die denn benutzt werden?
Versuchen Sie bitte nicht, hier Logik ins Spiel zu bringen. Hier gehts um Rechtsanwälte.
Wenn das Handy in der Halterung steckt, muss man es ja nicht in die Hand nehmen. Damit ist das zulässig. Verboten ist es nur, wenn das Handy in die Hand genommen werden muss.