Darf man als Hotelgast im Hotelzimmer Besucher empfangen?
Wer sich ein Hotelzimmer gemietet hat, möchte unter Umständen auch mal Besuch empfangen. Dies können Freunde, Familienangehörige oder auch Geschäftspartner sein. Doch ist es für einen Hotelgast zulässig, Besucher mit in das Hotelzimmer zu nehmen?
Darf ein Hotelgast Besucher empfangen?
Ob ein Hotelgast Besucher auf seinem Hotelzimmer empfangen darf, richtet sich nach dem Hotelbetreiber. Denn diesem steht das Hausrecht zu. Wünscht er also keine Besucher, so ist es nicht erlaubt, jemanden mit auf das Hotelzimmer zu nehmen. In der Regel wird dies jedoch kein Problem sein. Es wird nur regelmäßig gefordert, dass der Besuch bei der Rezeption angemeldet wird.
Darf Besucher im Hotelzimmer übernachten?
Das übernachten eines Besuchers im Hotelzimmer ist grundsätzlich nicht gewollt und daher nicht gestattet, da Hotelbetreiber ein Interesse an zahlenden Kunden haben. Dennoch kann eine Übernachtung durchaus vom Hotelbetreiber erlaubt werden. Um dies zu klären, sollte der Hotelgast den Übernachtungsgast bei der Rezeption anmelden. Unter Umständen wird der Hotelbetreiber der Übernachtung im Gegenzug zu einer Zahlung eines Zuschlags zustimmen.
Analog zur Rechtsprechung über Mietverhältnisse, ist es nicht zulässig, daß der Hotelier jeglichen Besuch verbieten kann. Tagesbesucher aus dem Familienkreis kann er auf keinen Fall verbieten. Ebenso Verlobte oder enge Partner. Anders sieht es aus mit Geschäftspartnern. Aber hier würde der Hotelier sich keinen gefallen tun sowas zu verbieten.