Sind Wespen geschützt? Darf man Wespen töten?In Deutschland stechen uns vor allem die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe
In der Sommerzeit regen sich viele Menschen über Wespen auf. Die Wespen schwirren um einen herum, während man gemütlich an der frischen Luft etwas essen oder trinken möchte. Da Wespen darüber hinaus als besonders aggressiv gelten und der Stich einer Wespe zumindest auch schmerzhaft ist, will man oft schnell die nervigen Wespen töten. Aber ist das rechtlich zulässig?
In dieser Rechtsfrage gehen wir der Frage nach, ob man Wespen töten darf? Am deutschten Kaffeetisch werden wir hauptsächlich von der Gemeinen Wespe ((Vespula vulgaris) und der Deutschen Wespe (Vespula germanica) gestört. Die weit verbreitete Gemeine Wespe gilt meist als lästig oder gar aggressiv.
Die zwei zuvor genanannten Wespenarten stehen unter dem allgemeinen Artenschutz. Wer diese Wespenarten mutwillig tötet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das ist in § 39 Absatz 1 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt.
Danach besteht in Deutschland ein grundsätzliches Verbot, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, ohne vernünftigen Grund einzufangen, zu verletzen oder zu töten. Ebenso ist das Zerstören oder Beeinträchtigen der Lebensräume von wild lebenden Tieren, wie zum Beispiel deren Nester, untersagt. Besondere Schutzniveaus gelten für bestimmte Wespenarten wie Hornissen, Kreisel- oder Knopfhornwespen. Für sie gibt es zusätzliche Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote.
Darf man Wespen töten?
Das grundlose Töten einer Wespe ist daher natürlich gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten. Wespen gelten als wildlebende Tiere. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot verstößt, also grundlos eine Wespe tötet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann eine Geldbuße nach sich ziehen, deren Höhe je nach Bundesland unterschiedlich ist.
Bundesland | Bußgeld in EUR | Bußgeld in EUR bei besonders geschützten Wespenarten, wie etwa Kreisel- oder Knopfhornwespen |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Bis zu 15.000 | Bis zu 50.000 |
Bayern | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Berlin | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Brandenburg | Bis zu 13.000 | Bis zu 65.000 |
Bremen | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Hamburg | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Hessen | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis zu 20.000 | Bis zu 20.000 |
Niedersachsen | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Nordrhein-Westfalen | Bis zu 50.000 | Bis zu 50.000 |
Rheinland-Pfalz | Bis zu 5.000 | Bis zu 5.000 |
Saarland | Bis zu 10.000 | Bis zu 10.000 |
Sachsen | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Sachsen-Anhalt | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Schleswig-Holstein | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Thüringen | Bis zu 50.000 | Bis zu 50.000 |
Unter welchen Voraussetzungen ist das Töten einer Wespe nicht grundlos?
Unter welchen Voraussetzungen das Töten einer Wespe nicht mutwillig und damit nicht grundlos ist, wird sich je nach Einzelfall richten. Jedoch wird in aller Regel ein Allergiker, bei dem ein Wespenstich lebensgefährlich ist, Wespen töten dürfen, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen. Entscheidungen von Gerichten sind soweit ersichtlich aber nicht vorhanden.
Diese Rechtsfrage wurde am 11.07.2024 aktualisiert. Hier die neuesten Rechtsfragen.
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