Dürfen Schwimmbäder unter Wasser eine Überwachungskamera installieren?Wenn man im Schwimmbad gefilmt wird
Um den Badebetrieb zu überwachen oder die Einhaltung der Hausordnung zu kontrollieren, installieren viele Schwimmbäder eine Videoüberwachungsanlage. Manche Badebetriebe gehen dabei soweit, dass sogar unter Wasser oder in den Umkleideräumen Aufnahmen gemacht werden.
So wurde kürzlich in einem Hallenbad ein Liebespaar beim Vollzug gefilmt (vgl. Harte Strafe nach Sexabenteuer: Jugendliche erhalten Arrest nach Sex im Schwimmbad). Doch ist dies zulässig oder liegt nicht vielmehr ein Verstoß gegen die Privatsphäre vor? Denn immerhin laufen die Gäste in der Regel nur mit Badebekleidung rum.
Dürfen Schwimmbäder unter Wasser eine Überwachungskamera installieren?
Die Betreiber von Schwimmbädern sind grundsätzlich nach § 6 b des Bundesdatenschutzgesetzes berechtigt eine Videoüberwachungsanlage zu installieren. Nach dieser Vorschrift ist eine öffentliche Videoüberwachung zulässig, wenn es dafür triftige Gründe gibt. Solche Gründe können zum Beispiel darin liegen, die Badegäste vor dem Ertrinken zu retten oder Diebstähle zu verhindern.
Es muss jedoch der Grundsatz beachtet werden, dass der Grund für die Überwachung umso erheblicher sein muss, desto intensiver der Eingriff in die Privatsphäre ist. Das bedeutet, dass Aufnahmen unter Wasser oder in den Umkleidekabinen nur in Ausnahmefällen zulässig sein werden. Unterwasseraufnahmen können beispielsweise dann gerechtfertigt sein, wenn es bereits mehrfach zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Aufnahmen in den Umkleidekabinen können wiederum berechtigt sein, wenn dort mehrmals Straftaten begangen wurden.
Hinweispflicht
Zudem sind Schwimmbadbetreiber verpflichtet, auf die Videoüberwachung hinzuweisen.
Anlass für diese Rechtsfrage war folgendes Urteil:
– Harte Strafe nach Sexabenteuer: Jugendliche erhalten Arrest nach Sex im Schwimmbad
Sexuelle Handlungen sind also inzwischen Straftaten und auf einer Ebene mit der Gefahr des Ertrinkens zu sehen… armes Deutschland