Dürfen zwei Fahrradfahrende auf der Straße nebeneinander fahren?Wann wird der Verkehr behindert, wenn zwei Fahrräder nebeneinander fahren?
Für Autofahrende ist es ein Ärgernis, wenn Radfahrende nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Ist das überhaupt erlaubt?
In Deutschland dürfen zwei Radfahrer nebeneinander auf der Straße fahren, solange sie den Verkehr nicht behindern. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern grundsätzlich erlaubt ist, wenn es die Verkehrslage zulässt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Gemäß § 2 Abs. 4 StVO:
„Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.“
Das bedeutet, dass Radfahrer Rücksicht auf den fließenden Verkehr nehmen müssen. In verkehrsreichen oder engen Straßen kann es sinnvoll sein, hintereinander zu fahren, um den Verkehrsfluss nicht zu stören. Radfahrer sollten zudem auf Schilder und Verkehrszeichen achten, die spezifische Regeln für Radfahrer vorgeben können.
Wann wird der Verkehr behindert, wenn zwei Fahrräder nebeneinander fahren?
Leider steht nicht im Gesetz, wann der Verkehr behindert wird. Aus der Sicht von Autofahrenden stellen Radfahrende natürlich immer eine Störung des Verkehrs dar. Dies ist aber keine ausreichende rechtliche Basis. Es kann daher nur dann von einer Behinderung die Rede sein, wenn durch die nebeneinanderfahrenden Fahrräder ein Überholen unzulässig wird, mithin wenn ein einzelnes Fahrrad unter Einhaltung des ordnungsgemäßen Sicherheitsabstands von mindestens 1,50 m innerorts und 2,00 m außerorts (§ 5 Abs. 4 S.3 StVO) überholt werden könnte (vgl. ).
Auf die Straßenbreite kommt es an …
Angenommen, ein Fahrradfahrer fährt mit einem Abstand von etwa 80 cm zum rechten Fahrbahnrand. Radfahrende selbst gelten als 1 m breit – gemessen von Ellenbogen bis Ellenbogen. Für den Radfahrer müssten wir also noch einmal 50 cm kalkulieren, die er mit seiner linken Seite in den Straßenraum hinreicht. Die rechten 50 cm des Radfahrenden sind bereits in den Abstand zum rechten Fahrbahnrand enthalten.
Entsprechend der zuvor genannten Ausgangszahlen, könnte ein Radfahrender innerorts mit einem Abstand von ca. 2,80 m (80 cm rechter Fahrbandrand + 50 cm Radfahrer + 150 cm Sicherheitsabstand) und außerorts von 3,30 m (80 cm + 50 cm 200 cm) überholt werden.
Wenn man weiter annimmt, dass ein zweiter Radfahrender nochmals ca. 1 m Fahrbahnbreite in Anspruch benötigt, wäre somit ein Überholen innerorts mit einem Abstand von 3,80 m und außerorts von 4,30 m zum rechten Fahrbahnrand möglich.
… und auch die Breite des überholenden Fahrzeugs ist auschlaggebend
Dementsprechend könnte von einer Behinderung – unter der Annahme, dass ein Fahrzeug 1,80 m breit (VW Golf 2025) oder sogar 2,55 m breit (Bus) ist – nur dann die Rede sein, wenn die Fahrbahnbreite innerorts zwischen 5,35 m (2,80 m + 2,55 m) und 6,35 m (3,80 m + 2,55 m) und außerorts zwischen 5,85 m und 6,85 m misst.
Ist die Fahrbahn weniger als 5,35 m innerorts und 5,85 m außerorts breit, so darf auch ein einzelner Fahrradfahrer nicht überholt werden, und bei einer Straßenbreite von über 6,35 m innerorts und 6,85 m außerorts dürfen auch zwei nebeneinanderfahrende Fahrradfahrer überholt werden. Bei dieser Berechnung ist nicht berücksichtigt worden, dass auch das überholende Fahrzeug auf der linken Seite noch etwas Abstand halten muss.
Was passiert, wenn zwei nebeneinander Radfahrende den Verkehr behindern?
Radfahrende, die nebeneinander gefahren sind und dabei andere behindert haben, können mit einem Ordnungsgeld von 20 Euro zur Kasse gebeten werden. Haben sie andere gefährdet sind, können es sogar 25 Euro sein. Kommt es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung sind 30 Euro fällig.
Was gilt in der Fahrradstraße?
In Fahrradstraßen haben Radfahrende Vorrang und dürfen immer zu zweit nebeneinander fahren. Autos müssen dann hinter den Radfahrenden bleiben, wenn zum Überholen nicht genug Platz vorhanden ist.
Fazit:
Nach obigen Berechnungen kann es also schnell passieren, dass zwei nebeneinander fahrende Radfahrende den Verkehr behindern, da ein Überholen wegen der zu geringen Straßenbreite nicht möglich ist. Übrigens muss auch ein Radfahrer, der einen anderen Radfahrer überholt einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten (vgl. ).
Surftipp:
Siehe zum Verkehrsrecht auch: Wie stellt man eine Parkscheibe richtig ein?
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