Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl: Darf man bei mehreren Wahlbenachrichtigungen mehrfach wählen?
Es gibt einige Wahlberechtigte, die haben beispielsweise nach einem Umzug mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalten. Oder sie haben mehrere Staatsbürgerschaften und mehrere Pässe. Dürfen diese Personen mehrfach wählen?
Nur 1x wählen
Jeder Wahlberechtigte darf nur einmal wählen. Dies gilt auch dann, wenn man – beispielsweise nach einem Umzug – mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalten haben sollte.
Mehrfach wählen strafbar
Wer mehrfach wählt oder wer wählt, ohne wahlberechtigt zu sein, begeht Wahlfälschung und macht sich strafbar. Die Strafbarkeit bei Verstößen gegen die wahlrechtlichen Regeln ist in § 107a Abs. 1 Strafgesetzbuch geregelt:
§ 107a Wahlfälschung StGB
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können aber dennoch bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 wählen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.
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