Bundestagswahl 202521.02.2025

Darf man bei mehreren Wahlbenachrichtigungen mehrfach wählen?Mehrfach wählen ist strafbar

Es gibt einige Wahlberechtigte, die haben beispielsweise nach einem Umzug mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalten. Oder sie haben mehrere Staatsbürgerschaften und mehrere Pässe. Dürfen diese Personen mehrfach wählen?

Nur 1x wählen

Jeder Wahlberechtigte darf nur einmal wählen. Dies gilt auch dann, wenn man – beispielsweise nach einem Umzug – mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalten haben sollte.

Manchmal kommt es auch vor, dass Unterlagen doppelt verschickt werden. So ist beim Versand von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025, der Stadtverwaltung in Oldenburg ein Fehler unterlaufen. Rund 200 Wahlscheine sind am  8. Februar 2025 versehentlich doppelt gedruckt und in den Versand gegeben worden. Die betroffenen Wahlberechtigten erhielten daher zweimal Post mit Wahlunterlagen. Sie dürfen trotzdem nur 1x wählen.

Mehrfach wählen strafbar

Wer mehrfach wählt oder wer wählt, ohne wahlberechtigt zu sein, begeht Wahlfälschung und macht sich strafbar. Die Strafbarkeit bei Verstößen gegen die wahlrechtlichen Regeln ist in § 107a Abs. 1 Strafgesetzbuch geregelt:

§ 107a Wahlfälschung StGB

(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich

Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können aber dennoch bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wählen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.
Lesen Sie auch:

Quelle:refrago
#321 (145)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert