Fallobst: Wem gehören Äpfel oder Birnen vom Baum des Nachbarn?
Wenn der erste Herbststurm die Bäume durchschüttelt, fällt wieder jede Menge Fallobst herab. Dabei handelt es sich um Obst, das vom Baum gefallen ist, weil es nicht rechtzeitig gepflückt wurde. Nicht selten landet das Obst auch auf dem angrenzenden Nachbargrundstück (im Nachbargarten). Wem gehört nun dieses herunter gefallene Obst? Dem Nachbarn, dem der Baum gehört oder demjeningen auf dessen Grundstück es gefallen ist?
Wem gehört Fallobst vom nachbarlichen Baum?
Wenn das Obst vom Baum fällt und in einem anderen Garten zum Liegen kommt, geht es in das Eigentum desjenigen über, dem das Grundstück gehört, auch wenn der Obstbaum im Garten des Nachbarn steht. Diese Rechtsfolge ist auch gesetzlich geregelt: nämlich in § 911 BGB (Bürgeliches Gesetzbuch). Danach gelten Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, als Früchte dieses Grundstücks. Das Gesetz spricht in einem solchen Fall von „Überfall“. Ein solcher „Überfall“ liegt jedoch dann nicht vor, wenn die Früchte deswegen herabfallen, weil jemand an dem Baum schüttelt.
Darf man die Früchte von herüberhängenden Ästen und Zweigen abernten?
Solange die Früchte am Baum hängen, gehören sie unstreitig dem Baumeigentümer (also Nachbarn). Dies gilt selbst dann, wenn die Äste des Nachbarbaums weit in den eigenen Garten hineinragen. Der Nachbar ist berechtigt, die Früchte abzuernten. Dazu darf er aber nicht einfach ein fremdes Grundstück betreten. Er muss zuvor um Erlaubnis fragen. Der Nachbar ist allerdings befugt, z.B. Äpfel mit einem Apfelpflücker über den Zaun hinweg abzuernten.
Ärger mit zu viel Fallobst vom Nachbarbaum im eigenen Garten
Kommt es im Übrigen zu einen Übermaß an Fallobst, kann man vom Baumeigentümer (Nachbarn) die Beseitigung der gefallenen Früchte verlangen. Kommt der Nachbar der Aufforderung nicht nach, kann man das Fallobst durch einen eigenen Gärtner entfernen lassen und die Kosten hierfür vom Nachbarn zurückverlangen.
Was gilt für Bäume und Sträucher auf öffentlichem Boden?
Etwas anderes gilt bei Bäumen und Sträuchern, die sich auf öffentlichem Grund und Boden befinden. An den Früchten dieser Pflanzen kann sich jeder frei bedienen. Und zwar unabhängig davon, ob die Früchte noch am Baum hängen oder schon herabgefallen sind.
"Fallobst beseitigen lassen, auf Kosten von…!"
Man könnte es einkochen, Marmelade kochen …entsaften,
Gelee kochen, Apfelwein ansetzen Code …
Kirchen, Caritative Vereine benachrichtigen …
Wie wird die letzte Aussage, dass man sich an Obst der Pflanzen, die im Öff Eigentum stehen, frei bedienen kann?
* begründet 😀
Das ist natürlich quatsch – es gibt ja kein "herrenlosen" Grundstücke. Die Früchte gehören natürlich der Gebietskörperschaft (GK). Was anderes ist, daß i. d. Regel diese Ernte toleriert wird, da die GK sich keinen Pflückgärtner halten kann.