Gewalt bei den Nachbarn - Wie handelt man als Außenstehender richtig?
Wenn man als Nachbar von häuslicher Gewalt erfährt, fragt man sich, wie man sich am besten verhalten soll? Dieser Rechtsfrage wollen wir in diesem Text nachgehen.
Häusliche Gewalt ist leider keine Seltenheit. Wenn Betroffene nicht selbst den Mut finden, die Vorfälle anzuzeigen, sind unter Umständen auch Sie als Nachbar gefragt. Oftmals wird man ungewollt nämlich Zeuge von häuslicher Gewalt und kann dann durch ein beherztes Auftreten schlimme Folgen verhindern. Damit die Gewalt bei den Nachbarn ein schnelles Ende findet, ist aber vor allem richtiges Handeln gefragt.
Verdachtsfall reicht aus, um die Polizei oder Jugendamt zu informieren
Als Nachbar werden Sie in den meisten Fällen nur indirekter Zeuge von häuslicher Gewalt. Schreie, gedämpftes Poltern und Co. sind aber bereits ausreichend, um die Polizei zu informieren. Sie müssen natürlich keine Beweise sammeln und sollten vor allem dann schnell zur Tat schreiten, wenn eventuell auch Kinder in Gefahr sind. Die Behörden gehen dann dem Verdachtsfall nach und ermitteln dann in weiterer Folge auch wegen §184b StGB, Kindeswohlgefährdung oder Körperverletzung. Ob Sie das Jugendamt oder die Polizei kontaktieren sollen, hängt von der akuten Dringlichkeit ab. Vermuten Sie beispielsweise „nur“ eine Vernachlässigung des Kindes, kann die Polizei oft nicht weiterhelfen. In einem solchen Fall ist es besser, sich an das zuständige Jugendamt zu wenden. Droht hingegen akute Gefahr, sollte zur Sicherheit immer die Polizei alarmiert werden.
Anonyme Anzeigen und Hinweise möglich
Sie müssen als Nachbar übrigens keine Angst haben, durch eine Anzeige oder eine Meldung beim Jugendamt selbst zur Zielscheibe von Gewalt oder Konflikten zu werden. In jedem Fall wird Ihr Hinweis streng vertraulich behandelt. Beim Jugendamt beispielsweise hat man kein Interesse daran, die Daten eines Hinweisgebers zu veröffentlichen. Das ist auch immer dann der Fall, wenn die Vorwürfe am Ende entkräftet werden können. Auch die Polizei wird sich nicht dazu äußern, wer eine Anzeige erstattet hat. Diese können Sie nämlich anonym und bei Bedarf sogar online abgeben. Im Zweifelsfall ist es also immer besser, selbst zu handeln, anstatt abzuwarten, bis vielleicht ein anderer Nachbar die Courage zeigt.
Bei privaten Hilfsangeboten eher vorsichtig sein
Wenn Sie besonders hilfsbereit sind, werden Sie vermutlich auch nicht vor der eigenen Initiative zurückschrecken. Das ist jedoch nur eingeschränkt zu empfehlen, da Sie selbst nie die Hintergrundgeschichte kennen. Oftmals werden Opfer von häuslicher Gewalt so manipuliert, dass sie sich nicht gegen den Täter stellen wollen oder können. Im Worst Case wird dem Täter sogar vom Hilfsangebot berichtet und Sie als unbeteiligter Nachbar geraten somit ohne Vorwarnung ins Visier. Eine solche Situation könnte dann auch schnell eskalieren, weswegen Sie hier also eher zurückhaltender agieren sollten. Beobachten Sie die Situation lieber aufmerksam und versuchen Sie so zu beurteilen, ob tatsächlich die Hilfe der Polizei oder des Jugendamts gefragt ist.
Behutsam als helfende Hand vorgehen
Wenn Sie sich doch dazu entscheiden, selbst einzuschreiten, ist behutsames Vorgehen gefragt. Konfrontieren Sie das potenzielle Opfer nie direkt mit den Vorwürfen. Versuchen Sie, verständnisvoll zu agieren und sich als helfende Hand anzubieten. Das geht natürlich nur, wenn sie alleine auf das potenzielle Opfer treffen. In Begleitung des Täters ist es absolut nicht zielführend, das Gespräch zu suchen. In einem solchen Fall würden Sie sich unnötig selbst in Gefahr bringen. Ist es nicht möglich, das Opfer alleine anzusprechen, sollten Sie sich am Ende doch lieber wieder an offizielle Stellen oder die Polizei wenden.
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Und was kommt dann? Nicht passiert! Ich habe mehrfach gefilmt, wie die Nachbarin ihre Enkel Geschlagen hat. Selbst die Mutter der beiden Kinder beteiligt sich an den Prügelattacken. Sie schlagen vorwiegend gegen den Kopf. Das sind keine Backpfeifen, nein die nehmen auch schon mal die Faust. Das alles habe ich dokumentiert und sowohl dem Jugendamt, als auch der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.
Resultat: Verfahren eingestellt: Man geht davon aus, das das Einzelfälle gewesen seien. Wir wurden auch nicht als Zeugen vernommen. Auch eine Moderation durch das Jugendamt wurde nicht vorgenommen.
Strafverfolgung ist eben aufwändig und macht wohl zu viel Arbeit. Es kann aber auch sein, dass hier die Interne Regel der Exekutive greift, Menschen mit Migrationshintergrund von der Strafverfolgung auszunehmen, sofern es sich nicht um Kapitalverbrechen handelt. Wer kann schon die Gründe der Untätigkeit nachvollziehen?
Das einzige Resultat der ganzen Affäre:
Zuerst haben wir eine Anzeige wegen unerlaubtem Filmen und einem Verstoß gegen das Persönlichkeitrecht erhalten. Da zitiere ich mal den Auszug aus dem Schreiben: Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.
Und damit nicht genug:
Unsere Nachbarn greifen uns verbal an. Weil das Jugendamt alle Daten der Anzeige an die Prügelnden Nachbarn weitergegeben hat. Sie verursachen mit Absicht Schaden an unserem Haus. So hat z.B. der Nachbar meinen Anschluss für mein Regenfass von meinem Fallrohr abgesägt. Mein Regenfass wurde angebohrt, damit das Wasser herausläuft. Steine sind gegen den Verputz geworfen worden, damit Löcher entstehen.
Selbst die Kinder, welche wir mit unserer Intervention schützen wollten, werfen mit Steinen auf unser Grundstück und treffen gelegentlich auch unseren Hund.
Meine dem entsprechenden Anrufe bei der Polizei waren übrigens nicht von Erfolg gekrönt. Der Wachhabende hat lediglich gefragt, ob etwas beschädigt worden sei und hat dann geäußert: Ach das sind doch nur Kleinigkeiten. Das wird eh nicht geahndet.
Wirklich ein tolles Ergebnis:
Meine Lehre daraus:
Wenn sich die Nachbarn gegenseitig umbringen sollten. Ich werde mich nicht mehr darum kümmern. Vielleicht filme ich es und stelle es dann als abschreckendes Beispiel ins Netz, aber das überlege ich mir dann noch, wenn es soweit ist.
Bewertung: Ja aus moralischer Sicht ist so ein Vorgehen gegen Gewalt in der Nachbarschaft korrekt.
Rechtlich befindet man sich auf dünnem Eis.
Aus der Sicht des Ergebnisses betrachtet: Haltet Euch raus, es bringt nichts als Ärger. Und wenn die sich dann umgebracht haben, herrscht ja auch wieder Ruhe.