Hat man mit dem Deutschlandticket bei einer Zugverspätung auch Anspruch auf Entschädigung?Wie Verspätungen oder Zugausfälle beim Deutschlandticket entschädigt werden
Ist man eigentlich rechtlos, wenn man das Deutschlandticket für die Zugfahrt nutzt und der Zug sich verspätet oder ganz ausfällt? Dieser aktuellen Rechtsfrage gehen wir hier nach.
Rund elf Millionen Menschen (Stand Mai 2024) nutzen in Deutschland das Deutschlandticket. Mit dem Deutschlandticket kann man für derzeit 49,00 Euro nicht nur den öffentlichen Nahverkehr benutzen, sondern auch die Regionalzüge der Deutschen Bahn. Welche Rechte hat man eigentlich, wenn der Regionalzug sich verspätet oder ganz ausfällt?
Entschädigung für Deutschlandticket-Kunden bei Zugausfall oder Zugverspätung
Die gute Nachricht vorweg: Auch Kunden, die das Deutschlandticket nutzen, haben einen Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigung ist allerdings nicht sehr hoch. Eine Entschädigung kann man verlangen, wenn man wegen eines Zugausfalls oder einer Zugverspätung seinen Zielbahnhof mindestens 60 Minuten verspätet erreicht.
Die schlechte Nachricht: Der Entschädigungsanspruch beträgt nur 1,50 Euro. Diese kann man pro Entschädigungsfall erhalten.
Bagatellgrenze beim Entschädigungsanspruch beachten
Es gibt eine Bagatellgrenze für Entschädigungen, die bei 4,00 Euro liegt. Das bedeutet, erst ab 4,00 Euro wird eine Entschädigung ausgezahlt. Bei einer einmaligen Zugverspätung von über 60 Minuten hat man also einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro, bekommt gleichwohl aber doch nichts ausgezahlt, weil man unter der Bagatellgrenze liegt.
Tipp: Entschädigungsansprüche sammeln!
Wer öfter unterwegs ist, kann seine Entschädigungsansprüche sammeln. Es können mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit des Deutschlandtickets gesammelt werden und dann gemeinsam beim ServiceCenter-Fahrgastrechte der Deutschen Bahn oder der Fahrgastrechte-Abteilung des jeweils genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens eingereicht werden.
Höchstentschädigungsbetrag
Leider gibt es einen Höchstentschädigungsbetrag. Maximal werden 25% des Wertes des Deutschland-Tickets entschädigt.
Achtung Falle! Wenn das Deutschlandticket zusammen mit einem Fernverkehrsticket der Deutschen Bahn benutzt wird
Wer in Deutschland von A nach B unterwegs ist, der hat oft auf einem Teil der Strecke eine Regionalverbindung.
Beispiel: Möchte man von Eltville nach Berlin fahren, so benutzt man von Eltville nach Frankfurt die Regionalbahn und steigt dann in Frankfurt in den ICE nach Berlin. Die Strecke von Eltville nach Frankfurt kann man mit dem Deutschlandticket nutzen. Wer schlau ist und Geld sparen möchte, weil er das Deutschlandticket sowie schon nutzt, der kauft sich für die Reise von Eltville nach Berlin dann nur das ICE-Sparticket Frankfurt-Berlin (mit Zugbindung).
Problematisch wird es jetzt allerdings, wenn man sich auf der Zugfahrt von Eltville nach Frankfurt verspätet und den gebuchten ICE-Zug (Zugbindung) in Frankfurt verpasst.
Das Deutschlandticket ist gesetzlich in § 3 Abs. 4 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert. Es erfolgt daher im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen. Es entfällt somit ein durchgängiger Fahrgastrechte-Anspruch zwischen Nah- und Fernverkehr. Das bedeutet, dass bei einer Verspätung des Nahverkehrszugs die Zugbindung nicht aufgehoben wird. Man kann in diesem Fall also keinen späteren ICE-Zug in Frankfurt nehmen.
Was tun? Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte also für seine Reise von Eltville nach Berlin eine Fahrkarte für die gesamte Reise kaufen.
Tipp: Manchmal darf man auch mit dem Deutschlandticket ins Taxi umsteigen
Für Zugreisende mit Deutschlandticket gilt: Man darf ein anderes Verkehrsmittel, wie etwa ein Taxi nutzen, wenn eine Zugverspätung von mindestens 60 Minuten bei einer geplanten Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr absehbar ist. Das ist auch möglich, wenn die fahrplanmäßige Verbindung ausfällt und man deshalb sein Ziel nicht mehr vor Mitternacht erreichen kann. Laut § 11 Abs. 2 EVO zahlt die Bahn hier aber nicht mehr als 120 Euro zurück.
Fazit zum Entschädigungsanspruch beim Deutschlandticket
Bei der Entschädigung gibt es eine Bagatellgrenze von 4,00 Euro, die man umgehen kann, wenn man mehrere Verspätungsfälle gemeinsam geltend macht.
Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschlandticket getrennt betrachtet.
Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.
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Man müsste also innerhalb nur eines Monats („Laufzeit“) dreimal (!) Opfer einer mindestens einstündigen (!) Verspätung sein, um dann nach bürokratischem Aufwand eine „Entschädigung“ von 4,50 Euro zu erhalten!?!?!
Anders als „normale“ Unternehmen, die für Nicht- oder Schlechterfüllung haften, hat die Bahn keinen Anreiz, eine korrekte Dienstleistung zu erbringen. Also muss man sich auch nicht über ihre Unzuverlässigkeit wundern.