Heckenschnitt-Verbot: Darf man im Frühjahr und Sommer keine Hecken beschneiden?Wann darf man Hecken schneiden? Zeiträume und Verbote
Viele Eigentümer eines Grundstücks ist oder Inhaber einer Kleingartenparzelle umgeben ihren Garten mit einer Hecke. Damit diese nicht mit der Zeit wild vor sich hin wuchert, bedarf es hin und wieder eines Heckenschnitts. Doch ist das Beschneiden der Hecke das ganze Jahr über erlaubt oder ist etwa das Beschneiden von Hecken im Frühjahr und Sommer unzulässig, wie manch einer munkelt?
Es ist tatsächlich unzulässig, zu bestimmten Zeiten Hecken zu beschneiden. Geregelt ist dies in § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Danach ist es grundsätzlich verboten unter anderem Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig bleibt aber der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Hintergrund der Regelung ist, dass Hecken von vielen Tieren im Frühjahr und Sommer als Nist- und Lebensstätte genutzt werden. Diese sollen erhalten bleiben und nicht durch eine Beschneidung zerstört werden. Zu beachten ist, dass die Länder befugt sind, weitere Verbotszeiträume zu regeln.
Gibt es Ausnahmen vom Heckenschnitt-Verbot?
Vom Heckenschnitt-Verbot in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gibt es Ausnahmen. So gilt das Verbot zum Beispiel dann nicht, wenn die Beschneidung der Hecke behördlich angeordnet wurde oder aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist (siehe: § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG).
Welche Folgen hat der Verstoß gegen das Heckenschnitt-Verbot?
Wer gegen das Heckenschnitt-Verbot verstößt, begeht gemäß § 69 Abs. 3 Nr. 13 BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 EUR (§ 69 Abs. 6 BNatSchG).