Ich bin Arbeitnehmer, was ist, wenn mein Kind während meiner Arbeitszeit einen Arzttermin hat?Darf ich mein Kind während der Arbeitszeit zum Arzt begleiten?
Wer als Arbeitnehmer arbeitet, muss seinen außerberuflichen Alltag außerhalb der Arbeitszeiten regeln. Das ist bei Vollzeitstellen nicht immer einfach und manchmal unmöglich. Was ist, wenn das Kind einen Arzttermin während der Arbeitszeit hat?
Auch Termine beim Arzt müssen grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit eingeplant werden. Dies gilt jedenfalls für planbare Termine wie regelmäßige Routineuntersuchungen oder die jährliche Karieskontrolle beim Zahnarzt. Anderes sieht es bei akuten Erkrankungen oder Terminen aus, die nicht außerhalb der Arbeitszeit genommen werden können – etwa weil der notwendige Facharzt nur Termine während der Arbeitszeit anbietet. Dann kann der Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet sein, den Arbeitnehmer für den Arzttermin von der Arbeit freizustellen.
Begleitung des Kindes zum Arzt bei dringlichen Arztterminen
Doch wie sieht es für Arbeitnehmer mit Kindern aus? Kinder müssen regelmäßig zum Arzt – seien es die U-Untersuchungen zum allgemeinen Gesundheitszustand und der altersgemäßigen Entwicklung in den ersten Lebensjahren eines Kindes, seien es Termine beim Zahnarzt oder Impftermine. Zu all diesen Terminen müssen die Eltern ihre Kinder begleiten. Für diese Arztbesuche gelten für Arbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei eigenen Arztterminen. Regelmäßige und planbare Arzttermine sind grundsätzlich auf Zeiten außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Arbeitnehmer müssen grundsätzlich immer versuchen, eine Arbeitsversäumnis zu vermeiden. Handelt es sich hingegen um einen dringlichen Arztbesuch, kann Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung des Arzttermins bestehen. Dies ist etwa der Fall, wenn das Kind akut erkrankt oder wenn der behandelnde Arzt keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit anbieten kann oder wenn andernfalls monatelang auf einen anderen Termin gewartet werden müsste (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.02.1984, Az. 5 AZR 92/82; Landesarbeitsgericht Niedersachen, Urteil vom 08.02.2018, Az. 7 Sa 256/17).
Ist Begleitung des Kindes durch Arbeitnehmer erforderlich?
Handelt es sich um einen solchen dringlichen Arztbesuch, so ist zunächst danach zu fragen, ob statt des Arbeitnehmers jemand anders (z.B. der andere Elternteil) das Kind zum Arzt begleiten kann, und ob das Kind überhaupt in Begleitung zum Arzt erscheinen muss. Eine Begleitung kann bei Routineterminen älterer Kinder möglicherweise nicht mehr erforderlich sein. Das Kind muss auf die Begleitung angewiesen sein.
In jedem Fall müssen Arbeitnehmer, die ihr Kind während der Arbeitszeit zum Arzt begleiten, ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz während der Arbeitszeit dem Arbeitgeber unverzüglich melden. Dies gilt auch, wenn das Kind wegen einer akuten Erkrankung zum Arzt muss.
Anspruch auf Lohnfortzahlung trotz Abwesenheit vom Arbeitsplatz?
Wenn der Arzt den Arbeitnehmer oder das begleitete Kind krankschreibt, so besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Gemäß § 616 BGB verlieren Arbeitnehmer ferner ihren Lohnanspruch nicht, wenn sie „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ ohne einen in ihrer Person liegenden Grund oder ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert sind.
Darüber hinaus enthalten viele Tarifverträge gesonderte Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Arbeitsausfall zur Wahrnehmung von Arztterminen bzw. zur Begleitung von Kindern zum Arzt.
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