Ich habe keine Schuld am Autounfall. Die gegnerische Versicherung will alles regeln. Brauche ich trotzdem einen Anwalt?Achtung: Versicherung muss Anwaltskosten und Gutachterkosten erstatten
Bei Verkehrsunfällen bieten manche Haftpflichtversicherungen des jeweiligen Unfallverursacher dem Geschädigten an, den Schaden zu regulieren, ohne dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Ist das sinnvoll?
Bei Verkehrsunfällen bieten manche Haftpflichtversicherungen des jeweiligen Unfallverursacher dem Geschädigten an, den Schaden zu regulieren, ohne dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Dies erspart auf der einen Seite sicherlich etwas Arbeit und die Last, sich als Unfallopfer selbst um die Schadensregulierung kümmern zu müssen. Jedoch sollten Angebote zur freiwilligen Zahlung einer fremden Versicherung stets auf Skepsis stoßen. Es versteht sich von selbst, dass das Interesse der Versicherung vornehmlich darauf gerichtet ist, den Versicherungsfall möglichst günstig zu regulieren und Kosten zu sparen, und nicht darauf, sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Unfallopfers zu eruieren und in voller Höhe zu bezahlen.
Versicherung handelt im Interesse der Kosteneffizienz, nicht im Interesse des Geschädigten
So spart die Versicherung bei kompletter eigener Schadensabwicklung mehrere Kostenpositionen. Zum einen wird, sofern eine Begutachtung des beschädigten Unfallwagens erfolgt, ein Vertragsgutachter der Versicherung mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens beauftragt, was für die Versicherung in der Regel deutlich geringere Sachverständigenkosten bedeuten dürfte, als bei Beauftragung eines „versicherungsfremden“ Gutachters durch das Unfallopfer entstehen würden. Ferner erspart sich die Versicherung die Rechtsanwaltskosten, die das Unfallopfer bei Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Geltendmachung der Unfallschäden gegenüber der Versicherung ersetzt verlangen würde.
Rechtsanwalt macht sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend
Auch ist nicht davon auszugehen, dass die Versicherung freiwillig sämtliche Schadenpositionen erstatten wird, auf deren Bezahlung die geschädigte Person Anspruch hätte. Denn dazu müssten erst einmal sämtliche Ansprüche in voller Höhe erfasst werden – was die Versicherung nicht besorgen wird. Um sämtliche Ansprüche zu erfassen und den zu regulierenden Gesamtschaden überhaupt beziffern zu können, muss der Geschädigte vielmehr seine Ansprüche selbst prüfen.
Dazu sollte zum einen ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der ausschließlich die Interessen des Geschädigten vertritt und gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend macht. Der Rechtsanwalt überprüft sodann, welche Schadenersatzansprüche dem Grunde nach bestehen. Zur Ermittlung des entstandenen Schadens an dem beschädigten Unfallwagen sollte ein Sachverständiger mit der Begutachtung des Schadens beauftragt werden.
Versicherung muss Anwaltskosten und Gutachterkosten erstatten
Sofern der Unfall durch den Unfallgegner verursacht wurde, muss dessen Haftpflichtversicherung sowohl die Rechtsanwaltskosten des Unfallopfers als auch die Gutachterkosten erstatten. Bei Personenschäden, d.h. wenn es durch den Unfall zu Verletzungen gekommen ist, kann der Rechtsanwalt prüfen, ob auch diesbezüglich finanzielle Schäden wie Verdienstausfall, ärztliche oder physiotherapeutische Kosten oder Heilmittelkosten entstehen, auf deren Erstattung durch die gegnerische Versicherung Anspruch besteht. Auch kann überprüft werden, ob Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.
Interessant, dass auch die Rechtsanwaltskosten des Unfallopfers erstattet werden müssen, wenn der Unfall durch den Unfallgegner verursacht wurde. Ich befinde mich in dieser Situation, dass mir die komplette Schuld für einen Autounfall gegeben wurde. Ich lasse mich am besten zuerst von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.