Ist ein Gemeinschaftliches Testament nach der Scheidung weiterhin gültig?
Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben die Möglichkeit ihren Nachlass durch ein Gemeinschaftliches Testament zu regeln (§ 2265 BGB, § 10 Abs. 4 des Lebenspartnerschaftsgesetzes). Dadurch werden wechselbezügliche Verfügungen der Ehegatten oder Lebenspartner aus dem Testament nach dem Tod des Erstversterbenden bindend. Als besondere Ausgestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments gilt das sogenannte „Berliner Testament“.
Lesen Sie dazu folgenden Beitrag: Was ist ein Berliner Testament?
Doch was passiert mit dem gemeinschaftlichen Testament nach der Scheidung? Ist es weiterhin gültig oder wird es unwirksam?
Ist ein Gemeinschaftliches Testament nach der Scheidung weiterhin gültig?
Ein Gemeinschaftliches Testament verliert grundsätzlich mit der Scheidung der Ehe seine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung oder Aufhebung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung oder Eheaufhebung beantragt oder der Scheidung zugestimmt hatte (§§ 2268 Abs. 1, 2077 Abs. 1 BGB). Das Gesetz macht jedoch eine Ausnahme. So bleiben die wechselbezüglichen Forderungen des gemeinschaftlichen Testaments wirksam, wenn anzunehmen ist, dass sie auch für den Fall der Scheidung getroffen sein würden (§ 2268 Abs. 2 BGB).
Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite scheidung.services.