Kann bei mehreren Mietern einer der Mieter das Mietverhältnis kündigen?
Eine Wohnung wird nicht immer nur von einer Person angemietet. Oft haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, wie etwa bei Wohnungsgemeinschaften oder Paaren. Kann in diesem Fall einer der Mieter das Mietverhältnis für sich allein kündigen?
Kann bei mehreren Mietern einer der Mieter das Mietverhältnis kündigen?
Sind mehrere Personen Mieter einer Wohnung, kann ein einzelner Mieter den Mietvertrag nicht nur für sich kündigen. Es müssen vielmehr sämtliche Mieter die Kündigung aussprechen. Natürlich kann aber ein Mieter von sämtlichen weiteren Mietern bevollmächtigt werden, in ihren Namen den Mietvertrag in seiner Gesamtheit zu kündigen. Möchte aber nur ein Mieter aus dem Mietverhältnis entlassen werden, ist ein anderer Weg als eine Kündigung zu wählen.
Aufhebungsvertrag
Zum einen kann das Ausscheiden eines Mieters aus dem Mietvertrag durch einen entsprechenden Vertrag zwischen Vermieter, restlichen Mietern und ausscheidungswilligem Mieter geschehen. In diesem Fall müssen aber sämtliche Mietvertragsparteien ihre Zustimmung erklären.
Pflicht zur Erklärung der Kündigung
Zum anderen können die anderen Mieter verpflichtet sein, ebenfalls die Kündigung zu erklären. Denn der Mieter, der das Mietverhältnis beenden möchte, kann gegen die anderen Mieter ein Anspruch zustehen an der Beendigung des Mietverhältnisses mitzuwirken, indem sie sich seiner Kündigung anschließen. Voraussetzung ist aber, dass die anderen Mieter kein berechtigtes Interesse an der Fortsetzung des Mietvertrags haben. Der Anspruch ergibt sich regelmäßig aus § 749 Abs. 1 BGB, wonach jeder Teilhaber einer Gemeinschaft dessen Auflösung verlangen kann. In bestimmten Fällen kann eine Wohngemeinschaft auch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bilden. In diesem Fall ergibt sich der Anspruch aus § 730 BGB.
Freistellung von Mietzahlungspflicht
Eine weitere Möglichkeit mag sein, dass die verbleibenden Mieter den ausscheidungswilligen Mieter von seiner Mietzahlungspflicht freistellen. Dadurch wird der Mieter aber nicht aus dem Mietvertrag entlassen. Er ist zwar im Innenverhältnis zwischen den Mietern nicht zur Mietzahlungen verpflichtet. Dies wirkt aber nicht nach außen. Der Vermieter kann weiterhin die gesamte Miete von dem ausscheidungswilligen Mieter verlangen. Zwar kann sich dieser dann an seine Mitmieter wenden und auf seine Freistellung pochen. Sollten sich diese aber zum Beispiel in eine finanziell schwierige Lage befinden, kann der ausscheidungswillige Mieter schnell auf seine Kosten sitzen bleiben.
Sonderfall: Ehe
Zum Sonderfall der Ehe lesen Sie folgende Rechtsfragen:
- Mietvertrag bei Trennung - Kann der gemeinsame Mietvertrag über die Ehewohnung im Trennungsfall gekündigt werden?
- Was passiert mit der Ehewohnung nach der Scheidung?
Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Rechtsfrage: Wie hat der Vermieter bei einer Mietermehrheit eine Kündigung auszusprechen?