Kann ein Arbeitnehmer bei einem Todesfall Sonderurlaub beantragen?
Kommt es zu einem Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis, kommt es zwangsläufig zu einer Beerdigung. Können Arbeitnehmer für diesen Fall Sonderurlaub beantragen? Dabei handelt es sich um eine Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Gehalts.
Kann ein Arbeitnehmer bei einem Todesfall Sonderurlaub beantragen?
Einem Arbeitnehmer steht unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Sonderurlaub aufgrund eines Todesfalls zu. Der Anspruch ergibt sich grob aus § 616 BGB. Danach verliert ein Arbeitnehmer nicht seinen Anspruch auf die Vergütung, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Dies ist bei einem Todesfall dann gegeben, wenn ein naher Familienangehöriger verstorben ist. Dazu zählen die Eltern, Kinder, Lebens- bzw. Ehepartner und Geschwister. Stirbt einer dieser Personen, gilt es in der Gesellschaft als anstößig, wenn der davon betroffene Arbeitnehmer nicht zur Bestattung erscheint. Aufgrund dieses gesellschaftlichen Drucks kann es dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden, die vertragliche Arbeitspflicht zu erfüllen.
Stirbt eine andere Person, als eine der oben genannten, besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall aber seinen Erholungsurlaub beanspruchen, um an der Beerdigung des Verstorbenen teilnehmen zu können.
Für wie viele Tage kann Sonderurlaub beantragt werden?
Die Dauer des Sonderurlaubs bestimmt sich nach dem Einzelfall. Unter Umständen enthält der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag Regelungen dazu. In der Regel wird die Dauer aber vom Verwandtschaftsgrad des Verstorbenen, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Kulanz des Arbeitgebers abhängen. Regelmäßig wird ein Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub bestehen.