Kann ein Arbeitnehmer für einen Umzug Sonderurlaub beantragen?
Ein Umzug ist in der Regel mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Selbst, wenn man eine Umzugsfirma beauftragt, muss man sich Zeit für die Organisation und Durchführung des Umzugs nehmen. Kann ein Arbeitnehmer daher Sonderurlaub beantragen, um in Ruhe umziehen zu können?
Kann ein Arbeitnehmer für einen Umzug Sonderurlaub beantragen?
Ein Arbeitnehmer ist nur dann berechtigt Sonderurlaub für einen Umzug zu nehmen, wenn dies mit dem Arbeitgeber so vereinbart ist. So können sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag Regelungen dazu ergeben. Ist dies hingegen nicht der Fall, besteht auch kein Anspruch auf Sonderurlaub. Denn eine gesetzliche Regelung fehlt zu diesem Thema.
Es ist aber möglich seinen gesetzlichen zustehenden Erholungsurlaub für den Umzug zu verwenden.
Kann sich ein Arbeitnehmer für den Umzug nicht von der Arbeit freistellen lassen?
Zwar kann sich nach § 616 BGB ein Arbeitnehmer für einen geringfügigen Zeitraum von der Arbeit freistellen lassen, wenn er durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Bei einem Umzug ist der Arbeitnehmer jedoch nicht ohne sein Verschulden an der Arbeitsausübung gehindert. Eine bezahlte Freistellung nach § 616 BGB kommt daher nicht in Betracht.