Kann eine illegale Waffe straffrei abgegeben werden?
In Deutschland ist der Besitz einer Waffe nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und hängt in der Regel zudem von einer Erlaubnis ab. Liegen die Voraussetzungen für einen Waffenbesitz nicht vor, so ist dieser illegal. Doch besteht die Möglichkeit eine illegale Waffe straffrei abzugeben? Ist dies etwa in Form einer Selbstanzeige möglich?
Kann eine illegale Waffe straffrei abgegeben werden?
Seit dem 30. Juni 2017 ist es möglich, eine illegale Waffe straffrei abzugeben. Geregelt ist dies in § 58 Abs. 8 des Waffengesetzes. Danach wird nicht wegen unerlaubten Waffenbesitzes bestraft, wer die Waffe bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt. Dies gilt jedoch nicht in den folgenden zwei Ausnahmefällen:
gegenüber dem Besitzer ist vor der Abgabe der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden
Verstoß gegen Waffengesetz war im Zeitpunkt der Abgabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt und bisheriger Besitzer wusste dies oder hätte bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen müssen
Ziel der Amnestie ist es, die Zahl der illegalen Waffen zu reduzieren und zu verhindern, dass Waffen in die falschen Hände geraten. Gerichtet ist die Amnestie vor allem an die Bürger, die infolge einer Erbschaft in den Besitz einer Waffe gelangt sind. Die Möglichkeit zur zeitlich begrenzten, straffreien Abgabe einer illegalen Waffe bestand bereits im Jahr 2009.