Kfz-Versicherungswechsel: Wann kann man die Kfz-Versicherung ordentlich kündigen und worauf ist bei der Kündigung einer Kfz-Versicherung zu achten?
Wer eine neue Kfz-Versicherung (Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung) haben möchte, etwa weil sie günstigere Versicherungsbedingungen bietet, muss zunächst seine alte Versicherung loswerden. Dies kann durch eine ordentliche Kündigung geschehen. Aber ab wann ist eine solche Kündigung möglich und worauf ist bei der Kündigung einer Kfz-Versicherung zu achten?
Wann kann man die Kfz-Versicherung ordentlich kündigen und worauf ist bei der Kündigung zu achten?
Die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung muss einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit erklärt werden. Da die meisten Versicherungen am 1. Januar eines Jahres beginnen, muss die Kündigung daher spätestens am 30.11. der Versicherung zugegangen sein.
Vertragsunterlagen checken
Doch Vorsicht, nicht alle Versicherungen beginnen mit dem Jahresanfang. Daher sollte jeder Versicherungsnehmer vor Ausspruch der Kündigung in seine Versicherungsunterlagen schauen ab wann das Versicherungsverhältnis begann. Bestand etwa Versicherungsschutz ab dem 1. Juni 2013, muss die Kündigung spätestens zum 30. April 2014 erklärt sein.
Schriftliche Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und am besten mit Einschreiben und Rückschein versandt werden. Denn dadurch ist im Streitfall der Nachweis der Kündigung möglich.