Blaumachen21.05.2015

Krankschreibung: Darf ein Arbeitgeber bei Zweifeln die Richtigkeit eines ärztlichen Attestes überprüfen?

Einige Arbeitgeber verlangen von ihren Arbeitnehmern im Falle einer Krankschreibung die Vorlage eines ärztlichen Attestes. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass der Arbeitnehmer eine Krankheit vortäuscht, um nicht zur Arbeit erscheinen zu müssen. Doch selbst die Vorlage eines ärztlichen Attestes bedeutet nicht immer, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist. Denn ein solches Attest kann zum einen gefälscht werden und zum anderen gibt es einige Ärzte die bereitwillig eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, ohne den Arbeitnehmer untersucht zu haben. Ist ein Arbeitgeber daher berechtigt ein ärztliches Attest zu überprüfen, wenn er Zweifel an seiner Richtigkeit hat?

Darf ein Arbeitgeber bei Zweifeln die Richtigkeit eines ärztlichen Attestes überprüfen?

Hat ein Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit eines ärztlichen Attestes, kann er zunächst vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine Untersuchung des angeblich arbeitsunfähigen Arbeitnehmers verlangen. Dies setzt aber voraus, dass berechtigte Zweifel vorliegen. Bloße Vermutungen genügen somit nicht.
Auch der Einsatz eines Detektives, der den angeblich arbeitsunfähigen Arbeitnehmer überwacht, kann zulässig sein, wenn stichhaltige Anhaltspunkte für die Zweifel an der Richtigkeit des ärztlichen Attestes vorliegen und durch Fakten belegbar sind. Bloße Vermutungen genügen daher auch hier nicht. In einem solchen Fall wäre die Überwachung des Arbeitnehmers rechtswidrig. Auf dem Arbeitgeber könnten dann wegen der unberechtigten Verletzung des Persönlichkeitsrechts Schmerzensgeldforderungen zu kommen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil from 19.02.2015, Fn. 8 AZR 1007/13).

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