Gehalts­frage25.02.2016

Lohn für Straf­gefangene: Was verdient ein Häftling im Gefängnis?

Ein Straf­gefangener unterliegt gemäß § 41 des Straf­vollzugs­gesetzes (StVollzG) grund­sätzlich der Arbeits­pflicht. Als Ausgleich dafür erhält er einen Lohn. Aber was verdient ein Häftling? Wie hoch ist der Arbeitslohn eines Straf­gefangenen?

Was verdient ein Häftling im Gefängnis?

Die Höhe des Arbeits­lohns eines Straf­gefangenen richtet sich nach § 43 Abs. 2 StVollzG und bemisst sich demnach zunächst nach einer Eck­vergütung. Diese beträgt 9 % des Durchschnitts­einkommens aller Versicherten der gesetzlichen Renten­versicherung im vorvergangenen Jahr. Das Durchschnitts­einkommen wird dabei auf einen durch 420 teilbaren Betrag aufgerundet (§ 200 StVollzG, § 18 SGB IV).

Die dadurch ermittelte Eck­vergütung bildet zusammen mit den Vergütungs­stufen der Straf­vollzugs­vergütungs­ordnung (StVollzVergO) die Grundlage für die endgültige Berechnung des Arbeits­lohns. Die StVollzVergO unter­scheidet in § 1 Abs. 1 zwischen fünf verschiedenen Vergütungs­stufen:

  • Vergütungs­stufe I:

    Arbeiten einfacher Art, die keine Vorkenntnisse und nur eine kurze Einweisungszeit erfordern und die nur geringe Anforderungen an die körperliche oder geistige Leistungs­fähigkeit oder an die Geschicklichkeit stellen.

  • Vergütungs­stufe II:

    Arbeiten der Stufe I, die eine Einarbeitungszeit erfordern.

  • Vergütungs­stufe III:

    Arbeiten, die eine Anlernzeit erfordern und durchschnittliche Anforderungen an die Leistungs­fähigkeit und die Geschicklichkeit stellen.

  • Vergütungs­stufe IV:

    Arbeiten, die die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Fach­arbeiters erfordern oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen.

  • Vergütungs­stufe V:

    Arbeiten, die über die Anforderungen der Stufe IV hinaus ein besonderes Maß an Können, Einsatz und Verantwortung erfordern.

Ausgehend von diesen Vergütungs­stufen ergibt sich nach § 1 Abs. 2 StVollzVergO ein folgender Grundlohn:

  • Vergütungs­stufe I:75 %
  • Vergütungs­stufe II: 88 %
  • Vergütungs­stufe III: 100 %
  • Vergütungs­stufe IV: 112 %
  • Vergütungs­stufe V: 125 % der Eck­vergütung

Die Mindest­vergütung von 75 % der Eck­vergütung kann unter bestimmten Voraus­setzungen unter­schritten werden. Und zwar dann, wenn die Arbeits­leistungen des Gefangenen den Mindest­anforderungen nicht genügen (§ 43 Abs. 3 StVollzG, § 1 Abs. 3 StVollzVergO).

Kann es Zulagen geben?

In § 2 StVollzVergO werden verschiedene Möglichkeiten von Zulagen geregelt. Danach kann sich der Grundlohn in folgenden Fällen erhöhen:

  • bei Arbeiten unter arbeits­erschwerenden Umgebungs­einflüssen und zu ungünstigen Zeiten um bis zu 5 %
  • bei einer Über­schreitung der festgelegten Arbeitszeit um bis zu 25 %
  • aufgrund besonderer Arbeits­leistung um bis zu 30 %

Lesen Sie hier mehr zum Thema: Taschengeld für Häftling im Gefängnis: Wie viel Taschengeld bekommt ein Strafgefangener?

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2 Gedanken zu „Lohn für Straf­gefangene: Was verdient ein Häftling im Gefängnis?

  • 18. August 2014 um 13:14 Uhr
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    Ich habe schon öfter davon gehört, dass sich Strafgefangene über ihren niedrigen Lohn beschweren.
    Ich bin dafür, dass sie genauso viel erhalten, wie die Menschen in der freien Wirtschaft. (was zum Teil ja verdammt wenig ist). Allerdings sind davon die Kosten für die Unterbringung und alle weiteren, durch die Straftat verursachten Kosten, abzuziehen.

    Antwort
    • 11. November 2020 um 17:03 Uhr
      Permalink

      wer soll das denn bitte bezahlen können. Der Steuerzahler will es bestimmt nicht und die JVA´en erwirtschaften bei weitem nicht so viel geld

      Antwort

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