Mahnbescheid erhalten: Was tun? Wie auf den Mahnbescheid reagieren?
Weigert sich der Schuldner einer Geldforderung zu zahlen, bleibt dem Gläubiger in der Regel kein anderer Weg als gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn er sein Geld noch bekommen möchte. Als Alternative zu einem Klageverfahren steht dem Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren zur Verfügung. Dieses hat im Vergleich zum Klageverfahren einige Vorteile. So kann die Geldforderung schneller, kostengünstiger und einfacher durchgesetzt werden. Die erste Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens beinhaltet die Beantragung eines Mahnbescheids. Dieser wird dem Schuldner zugestellt und enthält unter anderem die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen die behauptete Geldschuld nebst den geforderten Zinsen und der genannten Kosten zu begleichen. Doch muss der Schuldner dem nachkommen oder stehen ihm nicht vielmehr noch weitere Möglichkeiten zur Verfügung?
Wie kann der Schuldner auf einen Mahnbescheid reagieren?
Dem Schuldner stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung, um auf einen Mahnbescheid zu reagieren.
Zahlung des geforderten Betrags
Der Schuldner kann zunächst den in dem Mahnbescheid aufgeführten Betrag zahlen.
Nichtstun
Eine zweite Möglichkeit besteht darin, auf den Mahnbescheid hin nichts zu tun. In diesem Fall riskiert man aber, dass der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Dieser stellt einen Vollstreckungstitel dar, mit Hilfe sich der Gläubiger das geforderte Geld zwangsweise holen kann. Der Vollstreckungsbescheid kann nicht vor Ablauf der zweiwöchigen Frist ab Zustellung des Mahnbescheids beim Schuldner beantragt werden.
Einlegung des Widerspruchs
Die letzte Möglichkeit auf einen Mahnbescheid zu reagieren besteht darin, schriftlich Widerspruch einzulegen. Dieser muss nicht begründet werden. Er kann solange erhoben werden bis der Vollstreckungsbescheid erlassen ist. Nach Einlegung des Widerspruchs kann einer der Parteien, also sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner, die Durchführung eines Gerichtsverfahrens beantragen.